2 besondere betriebszustände, 3 aufladbare flüssigkeiten, 4 kennzeichnung – Richter MNK Series Benutzerhandbuch
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Baureihe MNK 200-150-315
Seite 7
9230-003-de
Revision 12
TM 8195
Ausgabe 03/2011
2.6.2 Besondere Betriebszustände
In der Standardausführung wird die Gleitlage-
rung durch den internen Spülkreislauf ge-
schmiert und gekühlt.
Durch Eigenschaften der Flüssigkeit (z.B. Verkleben
durch unzulässigen Feststoffeintrag, Verstopfen,
Gaseintrag, ...) kann der Spül-/Kühlstrom unterbro-
chen werden und dadurch ein unzulässiger Tempera-
turanstieg entstehen. Geeignete Überwachungsmaß-
nahmen vorsehen. Siehe Abschnitt 5.6.
Für einen sicheren Pumpenbetrieb empfehlen wir eine
Fördermenge von 0,3 bis 1,1 Q
Opt
einzuhalten. Bei
Betrieb
außerhalb
dieses
Bereiches
muss
sichergestellt werden, dass die maximal zulässige
Fördermenge entsprechend der Pumpenkennlinie
nicht überschritten und die maximal zulässige
Arbeitstemperatur entsprechend Abschnitt 2.6.7
eingehalten wird.
Bei zu großer Fördermenge kann sich der
Differenzdruck vor und hinter der Gleitlagerung so
stark verringern, dass Mangelschmierung bzw.
Trockenlauf auftreten kann.
Bei zu kleiner Fördermenge kann sich das Medium
auf Grund der Flüssigkeitsreibung so stark erwärmen,
dass die maximal zulässige Oberflächentemperatur
der entsprechenden Temperaturklasse überschritten
wird.
Überlastung, Überhitzung oder Nichtbeachtung der
Auslegungsdaten bzw. falsche Auswahl der Magnet-
kupplung kann zur Entkopplung des Innen- und Au-
ßenrotors führen. Dadurch werden am Innen- bzw.
Außenrotor Wirbelströme induziert und es kann zu
einem unzulässigen Temperaturanstieg kommen.
Geeignete
Überwachungsmaßnahmen
vorsehen.
Siehe Abschnitt 5.6.
Der Anlagen-NPSH-Wert (NPSHA) sollte mindestens
0,5 m höher liegen als der NPSH-Wert der Pumpe
(NPSHR) um Mangelschmierung bzw. Trockenlauf
der Gleitlagerung zu vermeiden.
2.6.3 Aufladbare Flüssigkeiten
Bei Betrieb mit aufladbaren Flüssigkeiten
(Leitfähigkeit <10
-8
S/m) ist beim Entleeren
bei nichtleitfähiger Auskleidung der Pumpe
mit Inertgas zu spülen. Siehe Abschnitt 6.3.
2.6.4 Kennzeichnung
Die Ex-Kennzeichnung auf der Pumpe be-
zieht sich auf den Pumpenteil. Für Wellen-
kupplung und Motor bzw. für weitere Anbau-
ten muss eine separate Konformitätserklärung vorlie-
gen sowie eine entsprechende Kennzeichnung vor-
handen sein.
Beispiel der Kennzeichnung auf dem Pumpenteil:
II2GD IIC TX X.
Bei der Montage der Pumpe mit nicht Ex-Bauteilen
(z.B. Motor, Wellenkupplung) wird empfohlen, die Ex-
Kennzeichnung
auf
dem
Pumpenteil
und
gegebenenfalls weiteren Anbauteilen zu entfernen
oder unkenntlich zu machen.
Für diesen Fall gilt die Konformitätserklärung ohne
ATEX-Kennzeichnung.
Bei Oberflächentemperaturen die hauptsächlich von
den Betriebsbedingungen der Pumpe abhängen, darf
nach DIN EN 13463-1 Kapitel 9.3 keine Temperatur-
klasse oder Temperatur angegeben werden.
Die Temperaturklasse ist vom Betreiber nach Ab-
schnitt 2.6.7, Temperaturgrenzen, zu bestimmen
2.6.5 Drehrichtungskontrolle
Besteht auch während der Installationsphase
Explosionsgefahr, darf die Drehrichtungskontrolle
keinesfalls durch kurzes Einschalten der ungefüllten
Pumpe
erfolgen,
damit
eine
unzulässige
Temperaturerhöhung an der Gleitlagerung verhindert
wird.
Wir empfehlen die Drehrichtungskontrolle nur bei
ausgerückter Kupplung oder mit Drehfeldmesser
durchzuführen! Siehe auch Abschnitt 6.1.2.
2.6.6 Betriebsweise der Pumpe
Die Pumpe darf nur mit voll geöffnetem saugseitigem
und leicht geöffnetem druckseitigem Absperrorgan
gestartet werden. Das Anfahren gegen eine
geschlossene Rückschlagarmatur ist auch möglich.
Unmittelbar nach dem Hochlauf ist das druckseitige
Absperrorgan auf den Betriebspunkt einzuregeln.
Siehe auch Abschnitt 5.4.1.
Ein Betrieb mit geschlossenen Absperrorganen in
Saug- und / oder Druckleitung ist nicht erlaubt!
Es besteht die Gefahr, dass bereits nach
kurzer Zeit hohe Oberflächentemperaturen
am Pumpengehäuse durch rasches Aufhei-
zen der Flüssigkeit im Pumpeninneren entstehen.
Ein rascher Druckanstieg im Innern der Pum-
pe birgt die Gefahr der Überbeanspruchung
bis zum Bersten.
Die Pumpe darf nicht im un- oder
teilgefüllten Zustand (Trockenlauf) in
Betrieb sein. Dadurch treten schwere
Schäden an der Pumpe auf und es können
zusätzliche Gefahren für die Umgebung auftreten.
Trockenlauf kann nicht nur bei nicht ausrei-
chend gefüllten Innenraum auftreten, sondern
auch bei zu hohen Gasanteilen in der Förder-
flüssigkeit.
Das Betreiben der Pumpe außerhalb des zulässigen
Betriebsbereiches kann ebenfalls zu Trockenlauf füh-
ren (z.B. durch Verdampfung im Innenraum).