Sicherheit – WIKA CPG1000 Benutzerhandbuch
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WIKA Betriebsanleitung Typ CPG1000
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11568047.02 08/2012 GB/D
2. Sicherheit
2.4 Besondere Gefahren
WARNUNG!
Die Angaben der geltenden Baumusterprüfbescheinigung sowie die
jeweiligen landesspezifischen Vorschriften zur Installation und Einsatz in
explosionsgefährdeten Bereichen (z. B. IEC 60079-14, NEC, CEC) einhal-
ten. Bei Nichtbeachten können schwere Körperverletzungen und/oder
Sachschäden auftreten.
Weitere wichtige Sicherheitshinweise für Geräte mit ATEX-Zulassung siehe
Kapitel 2.3 „Zusätzliche Sicherheitshinweise für Geräte nach ATEX“.
WARNUNG!
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Das CPG1000 nur in drucklosem Zustand montieren bzw. demontieren.
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Betriebsparameter gemäß Kapitel 3 „Technische Daten“ beachten.
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Druckmessgerät immer innerhalb der Überlast-Druckgrenze betreiben.
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Bei gefährlichen Messstoffen wie z. B. Sauerstoff, Acetylen, brennba-
ren oder giftigen Stoffen, sowie bei Kälteanlagen, Kompressoren etc.
müssen über die gesamten allgemeinen Regeln hinaus die einschlägi-
gen Vorschriften beachtet werden.
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Wenn anzunehmen ist, dass das Präzisions-Digitalmanometer nicht
mehr gefahrlos betrieben werden kann, so ist es außer Betrieb zu
setzen und vor einer Wiederinbetriebnahme durch Kennzeichnung zu
sichern.
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Die Beschaltung beim Anschluss an andere Geräte besonders sorgfäl-
tig konzipieren. Unter Umständen können interne Verbindungen in
Fremdgeräten (z. B. Verbindung GND mit Erde) zu nicht erlaubten
Spannungspotentialen führen, die das Präzisions-Digitalmanometer
selbst oder ein angeschlossenes Gerät in seiner Funktion beeinträchti-
gen oder sogar zerstören können.
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Das Messsignal der Referenz (bzw. des Prüflings) kann durch massive
elektromagnetische Einstrahlung beeinflusst werden bzw. die Anzeige
des Signals ganz ausbleiben.
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Wird das CPG1000 bei Applikationen mit Druckmedium Öl verwendet,
so ist ein anschließender Einsatz bei Brennstoffen oder Gasen auszu-
schließen, da dies zu gefährlichen Explosionen und Gefahr für Mensch
und Maschine führen kann.
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Messstoffreste an ausgebauten Druckmessgeräten können zur Gefähr-
dung von Personen, Umwelt und Einrichtung führen. Ausreichende
Vorsichtsmaßnahmen ergreifen.