Flowserve 591 Mixerpac Benutzerhandbuch

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Es muss immer Flüssigkeit an den Dichtspalten vorhanden sein, um einen Dichtfilm
zu erzeugen. Der Dichtfilm existiert bereits bei nicht drehender Rührwerkswelle.

Die Dichtflächen der Gleit- und Gegenringe sind bei drehender Welle durch den
Dichtfilm voneinander getrennt und arbeiten unter diesen Bedingungen nahezu kon-
takt- und verschleißfrei.

Die Auswahl der Sperr- oder Vorlageflüssigkeit muss im Hinblick auf die Verwendung
in den jeweiligen Anlagen abgestimmt werden. In jedem Fall ist saubere Sperr- oder
Vorlageflüssigkeit zu verwenden. Der Verbrauch von Sperr- oder Vorlageflüssigkeit ist
äußerst gering und abhängig von den jeweiligen Betriebsdaten. Die Verbrauchsmenge
der Sperr- oder Vorlageflüssigkeit gelangt über den produktseitigen Dichtspalt in das
Produkt, bzw. über den atmosphärenseitigen Dichtspalt an die Atmosphäre und wird
hier über den Anschluss C abgeleitet.

1.6 Funktionsvoraussetzungen

Die Funktion der MIXERPAC wird nur erreicht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt
werden:

• Einspeisen von gefilterter (Filterfeinheit < 5 µm) Sperr- oder Vorlageflüssigkeit am

Anschluss A.

• Plangeläppte Dichtflächen.
• Rechtwinkligkeit der Dichtflächen zur Wellenachse.
• Freie, ungezwängte Beweglichkeit der rotierenden Teile innerhalb der spezifizierten

Toleranzen.

• Belagbildung auf den Oberflächen der Welle bzw. der Wellenhülse durch z. B.

Kristallisation oder Polymerisation sind auszuschließen.

• Vermeiden von Produktanhaftung im Bereich der Dichtspalte.
• Dauerhafter Dichtfilm im produkt- bzw. atmosphärenseitigen Dichtspalt.
• Einhalten der spezifizierten Betriebsdaten gemäß Punkt 1.1, bzw. dem zugehörigen

Datenblatt.

Werden diese Funktionsvoraussetzungen nicht erfüllt, erhöht sich z. B. der Sperr oder
Quenchflüssigkeitsverbrauch und Anteile des Produktes können an die Atmosphäre aus-
treten. Des Weiteren können bei Nichtbeachtung hohe Bauteiltemperaturen entstehen.

!

Siehe Richtlinie 94/9/EG. EN 13463, Teil 1 - 8.

2.0 Sicherheitshinweise

2.1

GEFAHR: Bedeutet, dass bei Nichtbeachtung Personengefährdung besteht und/

oder erheblicher Sachschaden auftreten kann.

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