Wichtige hinweise – Flowserve PA46 Benutzerhandbuch
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Wichtige Hinweise
Sicherheitshinweis
Das Gerät darf nur von geeigneten und unterwiesenen Personen montiert und in
Betrieb genommen werden.
Wartungs- und Umrüstarbeiten dürfen nur von beauftragten Beschäftigten
vorgenommen werden, die eine spezielle Unterweisung erhalten haben.
Die Armatur steht während des Betriebs unter Druck!
Wenn Flanschverbindungen, Verschlussschrauben oder Stopfbuchsen
gelöst werden, strömt heißes Wasser oder Dampf aus.
Montage- oder Wartungsarbeiten nur bei Anlagendruck null durchführen!
Die Leitungen vor und hinter der Armatur müssen drucklos sein!
Steuerleitungen müssen drucklos sein!
Die Armatur ist während des Betriebs heiß!
Schwere Verbrennungen an Händen und Armen sind möglich.
Montage- oder Wartungsarbeiten nur in kaltem Zustand durchführen!
Schwere Verbrennungen und Verbrühungen am ganzen Körper sind möglich!
Bevor Wartungsarbeiten am Ventil durchgeführt werden bzw. Flanschverbin-
dungen, Stopfbuchsverschraubungen oder Verschlussschrauben gelöst
werden, müssen alle angeschlossenen Leitungen drucklos (0 bar) und auf
Raumtemperatur (20°C) abgekühlt sein!
Quetschgefahr! Bewegliche Innenteile können während des Betriebs
schwere Verletzungen an den Händen verursachen. Armatur bei
Betätigung nicht berühren! Abschlammventile MPA 46, MPA 47 sind
zeitgesteuert und können unvermittelt öffnen und schliessen!
Scharfkantige Innenteile können Schnittverletzungen an den Händen
verursachen! Beim Wechseln von Packung, Ventilsitz und Ventilkegel
Arbeitshandschuhe tragen!
Gefahr
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
PA 46, PA 47, MPA 46, MPA 47:
Die Abschlammventile nur zum Abführen von schlammhaltigem Kesselwasser mit
nichtmetallischen Feststoffen aus Dampferzeugern innerhalb der zulässigen
Druck- und Temperaturgrenzen einsetzen.
Als Steuermedium für den GESTRA-Membran-Antrieb nur Druckluft
(Raumtemperatur) oder Druckwasser (Raumtemperatur) gemäss den
vorgegebenen Einsatzgrenzen verwenden!
Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen entsprechend der Einstufung gemäss
Anhang I der Ex-Schutz-Richtlinie 94/9/EG.