Luminex xPONENT 4.01 SP1 Benutzerhandbuch

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6. SOFTWARERECHTE. Sämtliche Rechte und Eigentumsansprüche in Bezug auf die SOFTWARE

und Kopien desselben sind das alleinige Eigentum von Luminex oder dessen Lieferanten. Dieser
Softwarelizenzvertrag begründet keinen Verkauf und überträgt daher keine Eigentumsrechte oder
Anteilsrechte in Bezug auf die SOFTWARE oder jegliches Patent, Urheberrecht, Geschäftsgeheimnis,
Handelsnamen, Markenzeichen oder weitere geistige Eigentumsrechte auf Sie. Sie haben keinerlei
Recht, die urheberrechtlichen Informationen, die sich an oder in der SOFTWARE befinden, zu
entfernen, zu ändern oder unkenntlich zu machen, und sind dazu verpflichtet, solche Informationen
auch auf sämtlichen Sicherungskopien der SOFTWARE auszuweisen. Sämtliche Eigentums- und
geistigen Urheberrechte am Inhalt, der durch die Benutzung der SOFTWARE zugänglich werden
kann, sind das ausschließliche Eigentum des jeweiligen Inhabers und sind ggf. durch die
anwendbaren urheberrechtlichen Bestimmungen oder Gesetze und Abkommen zum Schutz von
geistigem Eigentum geschützt. Der vorliegende Softwarelizenzvertrag begründet keinerlei
Rechtsansprüche Ihrerseits auf solche Inhalte.

7. AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN. Sie verpflichten sich hiermit, die SOFTWARE weder in andere

Länder zu exportieren noch zu reexportieren oder an eine Person, juristische Person oder einen
Endbenutzer weiterzugeben, auf die/den die Ausfuhrbeschränkungen der USA anwendbar sind.
Des Weiteren garantieren Sie, dass keine Landes- oder Bundesstelle Ihre Exportrechte aufgehoben,
zurückgezogen oder zurückgewiesen hat.

8. HAFTUNGSAUSSCHLUSS. DIE SOFTWARE WIRD „OHNE MÄNGELGEWÄHR“ LIZENZIERT.

DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH AUF IHR EIGENES RISIKO.
DIE SOFTWARE WIRD AUSSCHLIESSLICH ZUR NUTZUNG MIT LUMINEX-PRODUKTEN ZUR
VERFÜGUNG GESTELLT. IM GRÖSSTMÖGLICHEN DURCH DAS ANWENDBARE RECHT
GESTATTETEN UMFANG LEHNEN LUMINEX UND DEREN LIEFERANTEN JEDE HAFTUNG
FÜR IRGENDWELCHE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN,
EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, EINER STILLSCHWEIGENDEN
GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK
UND NICHTVERLETZUNG VON PATENTRECHTEN, AB.

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. LUMINEX UND DEREN LIEFERANTEN WEISEN AUSDRÜCKLICH

JEDE HAFTUNG FÜR IRGENDWELCHE BESONDEREN, ZUFÄLLIGEN, INDIREKTEN ODER FOLGE-
SCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, SCHÄDEN AUS ENTGANGENEM
GEWINN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG, VERLUST VON GESCHÄFTSINFORMATIONEN ODER
IRGENDWELCHEN ANDEREN VERMÖGENSSCHÄDEN) AB, DIE AUS DER VERWENDUNG ODER
DER UNMÖGLICHKEIT DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ENTSTEHEN, AUCH WENN
LUMINEX VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN UNTERRICHTET WURDE.

10. WEITERE BESTIMMUNGEN. Der vorliegende Softwarelizenzvertrag unterliegt den Gesetzen des

US-Bundesstaats Texas und steht nicht im Widerspruch zu anderen Rechtsgrundsätzen. Es ist
ausdrücklich untersagt, die hiermit übertragenen Benutzerrechte oder Lizenzrechte ohne die
schriftliche Einwilligung von Luminex entweder vertraglich oder unter Berufung auf Gesetze
abzutreten, zu übertragen oder Unterlizenzen dafür zu erteilen, und jegliche Abtretung, die eine
Verletzung dieses Verbots darstellt, wird hiermit als hinfällig erklärt. Dieser Softwarelizenzvertrag
begründet einen vollständigen und ausschließlichen rechtlichen Vertrag zwischen Luminex und Ihnen
und ersetzt alle diesbezügliche mündliche und schriftliche Kommunikation. Änderungen dieses
Softwarelizenzvertrags bedürfen der Schriftform und müssen von der Partei unterschrieben werden,
von der die Änderung verlangt wird. Der Verzicht oder das Versäumnis von Luminex oder Ihnen, in
diesem Vertrag zugestandene Rechte zu nutzen, gilt nicht als Verzicht auf weitere hierin aufgeführte
Rechte. Sollte sich eine Klausel des Softwarelizenzvertrags als undurchsetzbar erweisen, so bleiben
die restlichen Bestimmungen des Softwarelizenzvertrags davon unberührt.

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