Sicherheit – Leica Biosystems ASP6025 Benutzerhandbuch

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Leica ASP6025

2. Sicherheit

Gefahrenhinweise ­ Umgang mit Reagenzien

Gefahrenhinweise ­ Arbeiten am Gerät

(Fortsetzung)

• In Ausnahmesituationen (z.B. unbeabsichtigte Reagenzienverschüttung) kann das Tragen von Atemschutz er­

forderlich sein. Dies ist abhängig von lokal vorliegenden Umgebungstemperaturen, Raumvolumen, Zusatzbe­

lastung, Belüftungsrate, etc. Im Zweifelsfall muss durch den Laborbetreiber lokal eine Messung durchgeführt

werden, um nachzuweisen, dass gültige maximale Arbeitsplatzkonzentrationen nicht überschritten werden.

Durchgeführte Messungen von vorkommenden maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen bei einer Luftwech­

selrate von 3,4­mal pro Stunde und 40°C Raumtemperatur, Raumvolumen von 18 m

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und Reagenzien­Tempe­

ratur von 45°C haben gezeigt, dass beim Nachlegen von Proben in den Formalin­Schritt zeitweise Grenzwerte

überschritten wurden. Bei niedrigeren Umgebungstemperaturen bzw. größeren Raumvolumen im Labor oder

höheren Belüftungsraten wird die Arbeitsplatzbelastung niedriger ausfallen. Die genauen Belastungswerte

können nur lokal ermittelt werden. In allen Betriebszuständen wurden die Grenzwerte eingehalten.

• Vorsicht beim Umgang mit Lösungsmitteln und Reagenzien!
• Um Schäden am Gerät zu vermeiden, dürfen ausschließlich die in

Kapitel 3.3

gelisteten Reagenzien verwen­

det werden!

• Die bei der Gewebeinfiltration verwendeten Reagenzien sind teilweise toxisch, leicht entzündlich und brenn­

bar, als auch gesundheitsschädlich. Deshalb beim Umgang mit den Chemikalien, die in diesem Gerät verwen­

det werden, stets Handschuhe und Schutzbrille tragen. Die Handschuhe müssen gegen alle in der Reagenzi­

enliste genannten Reagenzien resistent sein.

• Vorsicht beim Umgang mit geschmolzenem Paraffin bzw. bei der Entnahme der Körbe – flüssiges Paraffin ist

heiß und kann Verbrennungen verursachen.

Paraffinbehälter und Retortenwände nicht berühren – sie können ebenfalls heiß sein.

Die Warnsymbole für heiße Flächen beachten!

• Bei der Entsorgung verbrauchter Reagenzien sind die jeweils geltenden behördlichen Bestimmungen, sowie

die Abfallentsorgungsbestimmungen der Firma/Institution, in der das Gerät betrieben wird, zu beachten.

• Während eines laufenden Prozesses dürfen keine Reagenzien getauscht oder leere System­ oder Wechselfla­

schen aufgefüllt werden.

• Dies kann zu schweren Schäden am Gerät führen.

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