Entsorgung, 1 entsorgung der transportverpackung, 2 außerbetriebnahme – BINDER BD 23 Benutzerhandbuch
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BD / ED / FD (E2) 02/2015
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10. Entsorgung
10.1 Entsorgung der Transportverpackung
Verpackungselement
Material
Entsorgung
Bänder zum Fixieren der Umverpa-
ckung auf Palette
Kunststoff
Kunststoff-Recycling
Holzkiste (Option)
mit Metallschrauben
Nichtholz (IPPC Standard)
Holz-Recycling
Metall
Metallverwertung
Palette (ab Größe 115)
mit Schaumstoffpolsterung
(ab Größe 240)
Massivholz (IPPC Standard)
Holz-Recycling
Umverpackung
mit Metallklammern
Karton
Papier-Recycling
Metall
Metallverwertung
Geräteabdeckung oben
(nur Größe 720)
Karton
Papier-Recycling
Entnahmehilfe (nur
Größen 240 und
400)
Karton
Papier-Recycling
Kunststoff
Kunststoff-Recycling
Kantenschutz
Styropor
®
oder PE Schaum
Kunststoff-Recycling
Türschutz,
Schutz der Einschubgitter
PE Schaum
Kunststoff-Recycling
Tüte für Betriebsanleitung
PE-Folie
Kunststoff-Recycling
Luftpolsterfolie (Verpackung
optionaler Zubehörteile)
PE-Folie
Kunststoff-Recycling
Falls Recycling nicht möglich ist, können alle Verpackungselemente auch im Restmüll (Hausmüll) ent-
sorgt werden.
10.2 Außerbetriebnahme
ED Geräte der Größen 400 und 720 mit dem Hauptschalter (10) ausschalten. Gerät vom Stromnetz tren-
nen.
Bei Ausschalten mit dem Hauptschalter (10) bleiben gespeicherte Parameter erhalten.
•
Vorübergehende Außerbetriebnahme: Hinweise zur geeigneten Lagerung beachten, Kap. 3.3.
•
Endgültige Außerbetriebnahme: Gerät gemäß Kap. 10.3 bis 10.5 entsorgen.
10.3 Entsorgung des Gerätes in der Bundesrepublik Deutschland
BINDER-Geräte sind gemäß EU-Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
über Elektro- und Elektronik-Altgeräte als „Überwachungs- und Kontrollinstrumente für ausschließlich
gewerbliche Nutzung“ (Kategorie 9) eingestuft und dürfen NICHT an öffentlichen Sammelstellen abgege-
ben werden.
Die Inkubatoren BD und Trocken- und Wärmeschränke ED und FD tragen das Symbol
(durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern und Balken) zur Kennzeichnung von Elektro- und
Elektronikgeräten, die nach dem 13. August 2005 in der EU in Verkehr gebracht wurden
und gemäß EU-Richtlinie 2002/96/EG und ElektroG getrennt zu entsorgen sind. Ein hoher
Anteil der Materialien muss aus Umweltschutzgründen wiederverwertet werden.