Flowserve ML-200 Benutzerhandbuch
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Mixerpac ML-200 mit Lager - Montage- und Wartungsanleitung für Maschinenbauteile
2.3
Bei Havarien kann Leckage in gasförmiger Form vorliegen. Die gefährdende
Wirkung entspricht der des Produktes und Gefährdung für Personen und Umwelt
kann bestehen. Die Sicherheits-, Unfall- und Umweltvorschriften des Betreibers
für diesen Anlagenteil sind unbedingt einzuhalten.
2.4
!
Teile, die mit Leckage in Berührung kommen, müssen korrosionsbeständig oder
entsprechend geschützt sein.
2.5
Unterliegt die Anwendung der MIXERPAC den Anforderungen nach der Richtlinie
94/9/EG, ist unbedingt auch der Anhang zur Montage- und Wartungsanleitung
zur ATEX - Richtlinie 94/9/EG zu beachten.
2.6
!
MIXERPAC, die zur Wartung oder Reparatur an FLOWSERVE angeliefert werden,
müssen dekontaminiert sein.
2.7
!
Beim Einsatz von Elastomeren aus EP (Ethylen, Propylen) - Kautschuk bzw. aus
Butyl-Kautschuk kein Fett oder Öl auf mineralischer Basis als Gleitmittel verwen-
den.
2.8
Ein Ausfall, eine Wiederherstellung oder eine Änderung der Energieversorgung
für die Maschine und / oder das Versorgungssystem darf die Eigenschaften
der MIXERPAC nicht beeinträchtigen und / oder Gefährdung für Personen und
Umwelt darstellen.
2.9
Vom Maschinenhersteller eingesetzte Schutzeinrichtungen müssen den
Anforderungen entsprechend gestaltet sein, dürfen aber keine zusätzlichen
Gefährdungen verursachen. Sie müssen den notwendigen Bereich für den
Zugang zu Wartungsarbeiten an der MIXERPAC gewährleisten.
2.10
Die elektrische Versorgung der Maschine muss den Schutzzielen der
RL 2006/95/EG entsprechen.
Von einer nichtelektrischen Energieversorgung darf keine gefährdende Wirkung
für Personen und Umwelt ausgehen.
3.0 Allgemeines
3.1 Gegenüber Darstellung und Angaben dieser Montage- und Wartungsanleitung sind
technische Änderungen, die zur Verbesserung der MIXERPAC notwendig werden,
vorbehalten.
3.2 Das Urheberrecht an dieser Montage- und Wartungsanleitung verbleibt FLOWSERVE.
Diese Montage- und Wartungsanleitung ist für das Montage-, Bedienungs- und
Überwachungspersonal bestimmt. Sie enthält Vorschriften und Zeichnungen tech-
nischer Art, die weder vollständig noch teilweise vervielfältigt, verbreitet, oder zu
Zwecken des Wettbewerbs unbefugt verwendet, oder anderen mitgeteilt werden dürfen.