3 bestimmungen, 1 einzelbestimmung starten – Metrohm tiamo 1.1 Manual Benutzerhandbuch

Seite 811

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Bestimmungen

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7.3 Bestimmungen

7.3.1 Einzelbestimmung

starten

Einzelbestimmung ohne Statistik
1.

Programmteil Arbeitsplatz auswählen.

2. Im

Unterfenster

Ablauf

auf Registerkarte

Einzelbestimmung

klicken.

3.

Falls erwünscht, Bestimmungsparameter eingeben.

4.

Methode

, mit der die Bestimmung durchgeführt werden soll, aus der gewünschten

Methodengruppe auswählen.
Die geladene Methode wird im Unterfenster

Methode

angezeigt.

5.

Falls eine Methode geladen wurde, in deren

START

-Befehl die Option

Statistik

eingeschaltet ist, Checkbox

Statistik

auf der Registerkarte

Einzelbestimmung

ausschalten.

6. Probedaten

eingeben.

7. Auf

[Start]

klicken.

Die Einzelbestimmung wird gestartet. Aktive Spuren und Befehle werden im

Unterfenster

Methode

angezeigt, Livekurven, Messwerte und Meldungen im

Unterfenster

Liveanzeige

.

Einzelbestimmung mit Statistik
1.

Programmteil Arbeitsplatz auswählen.

2. Im

Unterfenster

Ablauf

auf Registerkarte

Einzelbestimmung

klicken.

3.

Falls erwünscht, Bestimmungsparameter eingeben.

4.

Methode

, mit der die Bestimmung durchgeführt werden soll, aus der gewünschten

Methodengruppe auswählen.
Die geladene Methode wird im Unterfenster

Methode

angezeigt.

Hinweis

Damit Statistikberechnungen für Resultate durchgeführt werden, muss im

START

-Befehl der Methode die Option

Statistik

eingeschaltet sein und zusätzlich

im

CALC

-Befehl für jedes gewünschte Resultat ebenfalls die Option

Statistik

eingeschaltet sein.

5. Checkbox

Statistik

auf der Registerkarte

Einzelbestimmung

einschalten und falls

erwünscht Anzahl Einzelbestimmungen ändern.

6. Probedaten

eingeben.

7. Auf

[Start]

klicken.

Die Einzelbestimmung wird gestartet. Aktive Spuren und Befehle werden im
Unterfenster

Methode

angezeigt, Livekurven, Messwerte und Meldungen im

Unterfenster

Liveanzeige

.

Hinweis
Enthält die Methode einen

DATABASE

-Befehl, so muss dieser Befehl zwingend

bei allen statistisch verknüpften Bestimmungen durchlaufen werden. Ist dies
nicht der Fall, so werden die Statistikresultate nicht richtig angezeigt und die
Bestimmungen können auch nicht nachbearbeitet werden.

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