Kapitel 9 gewährleistung, Haftung und beanstandungen – Hach-Lange TENSETTE plus User Manual Benutzerhandbuch
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Kapitel 9
Gewährleistung,
Haftung und
Beanstandungen
Der Hersteller gewährleistet, dass das gelieferte Produkt frei von
Material- und Verarbeitungsfehlern ist und verpflichtet sich, etwaige
fehlerhafte Teile kostenlos instandzusetzen oder auszutauschen.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Geräten
24 Monate. Bei Abschluss eines Inspektionsvertrags innerhalb der
ersten 6 Monate nach Kauf verlängert sich die Verjährungsfrist auf
60 Monate.
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
zählt, haftet der Lieferer unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie
folgt: Alle diejenigen Teile sind nach Wahl des Lieferers unentgeltlich
auszubessern oder neu zu liefern, die innerhalb der Verjährungsfrist
vom Tage des Gefahrenüberganges angerechnet, nachweisbar
infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes,
insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder
mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden oder deren
Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Die Feststellung
solcher Mängel muss dem Lieferer unverzüglich, jedoch spätestens
7 Tage nach Feststellung des Fehlers, schriftlich gemeldet werden.
Unterlässt der Kunde diese Anzeige, gilt die Leistung trotz Mangels
als genehmigt. Eine darüber hinausgehende Haftung für
irgendwelchen unmittelbaren oder mittelbaren Schaden besteht nicht.
Sind vom Lieferer vorgegebene gerätespezifische Wartungs- oder
Inspektionsarbeiten innerhalb der Verjährungsfrist durch den Kunden
selbst durchzuführen (Wartung) oder durch den Lieferer durchführen
zu lassen (Inspektion) und werden diese Vorgaben nicht ausgeführt,
so erlischt der Anspruch für die Schäden, die durch die
Nichtbeachtung der Vorgaben entstanden sind.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von
Folgeschäden, können nicht geltend gemacht werden.
Verschleißteile und Beschädigungen, die durch unsachgemäße
Handhabung, unsichere Montage oder nicht bestimmungsgerechten
Einsatz entstehen, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.