Pflege und wartung 10 – Lukas Compact Units Benutzerhandbuch
Seite 18

18
Pflege und Wartung
10.
Die Hydraulikaggregate unterliegen sehr hohen mechanischen Beanspruchungen. Deshalb
sind in regelmäßigen, zeitlichen Abständen, Sicht- bzw. Funktionsprüfungen durchzuführen.
Durch diese Prüfungen sind frühzeitig Verschleißerscheinungen erkennbar, so dass durch
rechtzeitigen Ersatz der entsprechenden Verschleißteile, Schäden am Gerät vermieden
werden. Überprüfen sie auch regelmäßig, dass alle Befestigungschrauben festgezogen sind
(beachten Sie dabei eventuelle Anzugsmomente).
Grundsätzlich müssen Sie alle gültigen, nationalen und internationalen Gesetze, Vorschriften,
Regelungen und Normen, in Bezug auf die Wartungsintervalle von den Aufgleisausrüstungen,
beachten.
ACHTUNG!
Reinigen Sie das Gerät vor Kontrolle von Verschmutzungen!
WARNUNG / VORSICHT / ACHTUNG!
Zur Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ist eine den
Arbeiten angemessene Werkstatt- und persönliche Schutzausrüstung unbedingt
erforderlich. (inkl. Abschirmungen).
10.1 Empfohlene Prüffristen
Betriebszeit pro Tag Funktionsprüfung
bis zu 1 Stunde
1 x jährlich
bis zu 8 Stunden
1 x pro Quartal
bis zu 24 Stunden
1 x pro Monat
Über diese Prüffristen hinaus, sollte eine Funktionsprüfung durchgeführt werden, wenn das
Aggregat verdächtige Geräusche macht, oder der begründete Verdacht auf eine innere
Beschädigung des Aggregates besteht.
Sollten die oben gennannten Geräusche oder Verdachtsmomente mehrmals innerhalb
eines Monats auftreten oder auch während der Funktionsprüfung der Nominaldruck
(75% des Maximaldrucks) nicht erreicht werden, so müssen Sie sich umgehend mit dem
LUKAS Kundendienst in Verbindung setzen. Die Kontaktdaten finden Sie im Kapitel
„Störungsanalyse“.
10.1.1 Sichtprüfung
10.1.2 Funktionsprüfung
Nach jedem Einsatz bzw. einmal pro Jahr ist eine Sichtprüfung durchzuführen.