Schutzeinrichtungen, Sicherheitshinweise und verwendung – Retsch DM 400 Benutzerhandbuch

Seite 17

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Sicherheitshinweise und Verwendung

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2.6

Schutzeinrichtungen

Schutzeinrichtungen sind bestimmungsgemäß zu
benutzen und dürfen nicht funktionsuntüchtig gemacht
oder entfernt werden.

Alle Schutzeinrichtungen sind regelmäßig auf
Vollständigkeit und Funktion zu überprüfen.

Die Scheibenmühle besitzt ein umfangreiches Sicherheitssystem:

1. Der Einfülltrichter (4) ist gegen Eingriff durch ein Gitter (4G) gesi-

chert.

2. Ein Sensor (i) überwacht vor dem Betrieb das Schließen der

Mahlkammer und verhindert nach ihrer Öffnung die Inbetrieb-
nahme der Scheibenmühle.

3. Eine zweite Schutzeinrichtung prüft, ob die Mahlkammer moto-

risch mittels Schließmechanismus (8) geschlossen wurde.

4G

i

8

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