Schutzeinrichtungen, Sicherheitshinweise und verwendung – Retsch DM 400 Benutzerhandbuch
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Sicherheitshinweise und Verwendung
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2.6
Schutzeinrichtungen
Schutzeinrichtungen sind bestimmungsgemäß zu
benutzen und dürfen nicht funktionsuntüchtig gemacht
oder entfernt werden.
Alle Schutzeinrichtungen sind regelmäßig auf
Vollständigkeit und Funktion zu überprüfen.
Die Scheibenmühle besitzt ein umfangreiches Sicherheitssystem:
1. Der Einfülltrichter (4) ist gegen Eingriff durch ein Gitter (4G) gesi-
chert.
2. Ein Sensor (i) überwacht vor dem Betrieb das Schließen der
Mahlkammer und verhindert nach ihrer Öffnung die Inbetrieb-
nahme der Scheibenmühle.
3. Eine zweite Schutzeinrichtung prüft, ob die Mahlkammer moto-
risch mittels Schließmechanismus (8) geschlossen wurde.
4G
i
8
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