2 dekontamination, Vorsicht – BINDER MK 115 Benutzerhandbuch
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MK / MKT (E3.1) 07/2014
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Seifenlauge kann Chloride enthalten und darf daher NICHT zur Reinigung verwendet werden.
Bei jeder Reinigung ist auf einen der Gefährdung angemessenen Personenschutz zu achten.
Nach der Reinigung die Tür des Gerätes offen stehen lassen oder Stopfen der Durchführungen entfer-
nen.
Der Neutralreiniger kann bei Berührung mit der Haut und Verschlucken Gesundheitsschä-
den hervorrufen. Beachten Sie die Verwendungs- und Sicherheitshinweise auf der Flasche
des Neutralreinigers.
Empfohlene Schutzmaßnahmen: Zum Schutz der Augen dichtschließende Schutzbrille benutzen.
Geeignete Schutzhandschuhe bei Vollkontakt: Butyl- oder Nitrilkautschuk, Durchbruchzeit: >480 Min.
VORSICHT
Berührung mit der Haut, Verschlucken.
Haut- und Augenschäden durch Verätzung.
∅
NICHT verschlucken. Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten.
∅
NICHT in die Kanalisation gelangen lassen.
Schutzhandschuhe und Schutzbrille tragen.
Hautkontakt vermeiden.
16.2.2 Dekontamination
Der Betreiber muss sicherstellen, dass eine sachgerechte Dekontamination durchgeführt wird, wenn es
zu einer Verunreinigung des Gerätes durch gefährdende Stoffe gekommen ist.
Gerät vor der chemischen Dekontamination spannungsfrei machen. Netzstecker ziehen.
Es dürfen keine Mittel zur Dekontamination verwendet werden, die durch Reaktion mit Bestandteilen des
Gerätes oder des Beschickungsgutes eine Gefährdung bewirken können. Bestehen Zweifel hinsichtlich
der Eignung von Dekontaminationsmitteln, kontaktieren Sie bitte den BINDER Service.
Geeignete Desinfektionsmittel:
Geräteinnenraum
Handelsübliche Flächendesinfektionsmittel ohne Säure und ohne Halogenide.
Alkohollösungen.
Wir empfehlen die Desinfektionssprühlösung Art. Nr. 1002-0022.
Zur chemischen Desinfektion empfehlen wir die Desinfektionssprühlösung Art. Nr. 1002-0022.
Für etwaige Korrosionsschäden nach Verwendung anderer Dekontaminationsmittel über-
nimmt die BINDER GmbH keine Haftung.
Bei jeder Dekontamination ist auf einen der Gefährdung angemessenen Personenschutz zu
achten.