Flowserve 2564 Mixerpac Benutzerhandbuch
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2.10
Die elektrische Versorgung der Maschine muss den Schutzzielen der
RL 2006/95/EG entsprechen.
Von einer nichtelektrischen Energieversorgung darf keine gefährdende Wirkung
für Personen und Umwelt ausgehen.
3.0 Allgemeines
3.1 Gegenüber Darstellung und Angaben dieser Montage- und Wartungsanleitung sind
technische Änderungen, die zur Verbesserung der MIXERPAC notwendig werden,
vorbehalten.
3.2 Das Urheberrecht an dieser Montage- und Wartungsanleitung verbleibt FLOWSERVE.
Diese Montage- und Wartungsanleitung ist für das Montage-, Bedienungs- und
Überwachungspersonal bestimmt. Sie enthält Vorschriften und Zeichnungen tech-
nischer Art, die weder vollständig noch teilweise vervielfältigt, verbreitet, oder zu
Zwecken des Wettbewerbs unbefugt verwendet, oder anderen mitgeteilt werden dürfen.
3.3 Wir weisen darauf hin, dass wir für Schäden und Betriebsstörungen der Maschine,
die sich aus der Nichtbeachtung der Montage- und Wartungsanleitung ergeben, keine
Haftung übernehmen.
4.0 Transport, Lagerung
4.1 Der Transport und die Lagerung der MIXERPAC ist in der ungeöffneten
Originalverpackung vorzunehmen. Der Lagerort muss trocken und staubfrei sein.
Einflüsse durch Temperatur und Strahlung sind zu vermeiden.
4.2 Teile, oder die komplette MIXERPAC, die beim Transport gestürzt sind oder einem
starken Stoss ausgesetzt waren, dürfen nicht eingebaut werden. Eine Inspektion
durch FLOWSERVE ist dann erforderlich.
4.3 Nach einer Lagerzeit von 3 Jahren muss die MIXERPAC auf Neuwertigkeit überprüft
werden. Dieses trifft besonders auf die Nebendichtungen und die Dichtflächen zu.
Eine Inspektion durch FLOWSERVE wird empfohlen.
4.4
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Im Falle der Konservierung der Maschine mit eingebauter MIXERPAC darf das
Konservierungsmittel die Funktion der MIXERPAC nicht beeinträchtigen, z.B.
Verkleben, Aushärten bzw. Quellen der Nebendichtungen.
4.5
Die MIXERPAC ist grundsätzlich mit geeigneten Hilfsmitteln zu transportieren,
wie z. B. durch Flurförderfahrzeuge oder Lasthebevorrichtungen.