MCZ AirSystem 70 DX Benutzerhandbuch
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Kapitel 2
INSTALLATIONS- UND GEBRAUCHSANLEITUNG
S.
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Theoretische Grundlagen für die Installation
Technischer Service - Alle Rechte sind der Fa. MCZ S.p.A. vorbehalten - - Vervielfältigung verboten
2. DIE INSTALLATION GEMÄSS UNI 10683
2.1. STANDORT DES OFENS
Für einen störungsfreien Betrieb und eine gute Temperaturverteilung
muss der Heizkamin in einem Raum aufgestellt werden, in dem die für
die Verbrennung der Pellets erforderliche Frischluftzufuhr (ca. 60 m
3
/h)
gemäß den Installationsvorschriften und den geltenden nationalen
Richtlinien gegeben ist.
Das Raumvolumen darf nicht geringer als 60 m
3
sein.
Die Luftzufuhr muss durch permanente Öffnungen in den Wänden (in
der Nähe des Heizkamins) erfolgen, die nach außen führen und einen
Mindestquerschnitt von 360 cm
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aufweisen.
Diese Öffnungen (Luftklappen) müssen so ausgeführt sein, dass sie
nicht verschlossen werden können.
Die Luft kann auch aus an den zu belüftenden angrenzenden Räumen
zugeführt werden, sofern diese mit einer Außenluftklappe ausgestattet
sind. Hierbei darf es sich unter genauer Einhaltung der Vorgaben durch
die gültigen Bestimmungen aber nicht um Schlaf- oder Badezimmer
bzw. um Räume, in denen Brandgefahr herrscht, handeln, wie zum
Beispiel: Garagen, Holzschuppen, Lager für feuergefährliches Material.
•
Unzulässig ist die Installation des Heizkamins in
Schlaf- und Badezimmern oder Duschen, bzw. in
Räumen, in denen bereits ein anderes Heizgerät
ohne separate Luftzufuhr (Kamin, Ofen usw.)
installiert ist.
•
Verboten ist das Aufstellen des Heizkamins in
einer explosionsgefährdeten Atmosphäre.
•
Der Fußboden des Raumes, in dem der Heizkamin
installiert wird, muss angemessen ausgelegt
werden, um dessen Gewicht aufzunehmen.
•
Bei Holzfußböden ist ein entsprechender
Funkenschutz vorzusehen, der den geltenden
nationalen Richtlinien entspricht.
•
Bei nicht brennbaren Wänden den Heizkamin in
einem Mindestabstand von 5 cm zwischen
Rückseite und Wand aufstellen.
2.2. VORSICHTSMASSNAHMEN
Die Installation des Heizkamins muss an einem Ort erfolgen, an dem das
Öffnen und die normalen Instandhaltungsarbeiten nicht behindert werden.
Der Raum muss:
•
für die erforderlichen Betriebsbedingungen konzipiert sein
•
mit einem Stromanschluss 230 V 50 Hz ausgelegt sein
•
über ein geeignetes Rauchabzugssystem verfügen
•
mit einer Außenbelüftung ausgestattet sein
•
mit einer Erdungsanlage laut CE-Richtlinie ausgerüstet sein.