Kapitel 9 gewährleistung, Haftung und beanstandungen – Hach-Lange TENSETTE plus User Manual Benutzerhandbuch

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Kapitel 9

Gewährleistung,
Haftung und
Beanstandungen

Der Hersteller gewährleistet, dass das gelieferte Produkt frei von

Material- und Verarbeitungsfehlern ist und verpflichtet sich, etwaige

fehlerhafte Teile kostenlos instandzusetzen oder auszutauschen.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Geräten

24 Monate. Bei Abschluss eines Inspektionsvertrags innerhalb der

ersten 6 Monate nach Kauf verlängert sich die Verjährungsfrist auf

60 Monate.

Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften

zählt, haftet der Lieferer unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie

folgt: Alle diejenigen Teile sind nach Wahl des Lieferers unentgeltlich

auszubessern oder neu zu liefern, die innerhalb der Verjährungsfrist

vom Tage des Gefahrenüberganges angerechnet, nachweisbar

infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes,

insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder

mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden oder deren

Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Die Feststellung

solcher Mängel muss dem Lieferer unverzüglich, jedoch spätestens

7 Tage nach Feststellung des Fehlers, schriftlich gemeldet werden.

Unterlässt der Kunde diese Anzeige, gilt die Leistung trotz Mangels

als genehmigt. Eine darüber hinausgehende Haftung für

irgendwelchen unmittelbaren oder mittelbaren Schaden besteht nicht.

Sind vom Lieferer vorgegebene gerätespezifische Wartungs- oder

Inspektionsarbeiten innerhalb der Verjährungsfrist durch den Kunden

selbst durchzuführen (Wartung) oder durch den Lieferer durchführen

zu lassen (Inspektion) und werden diese Vorgaben nicht ausgeführt,

so erlischt der Anspruch für die Schäden, die durch die

Nichtbeachtung der Vorgaben entstanden sind.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von

Folgeschäden, können nicht geltend gemacht werden.

Verschleißteile und Beschädigungen, die durch unsachgemäße

Handhabung, unsichere Montage oder nicht bestimmungsgerechten

Einsatz entstehen, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

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