3 sicherheitshinweise – Eppendorf Multiporator Benutzerhandbuch

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Die Zellausrichtung/Fusion darf nur bei angeschlossener
Mikro-Fusionskammer erfolgen!
Das Kabel ist nur zum Anschluss an die Mikro-Fusionskammer
gedacht. Andere Anschlüsse sind nicht zulässig! Den Stecker nicht in
Flüssigkeiten halten!

Die Haftung für die Funktion des Geräts geht in jedem Fall auf den
Eigentümer oder Betreiber über, soweit das Gerät von Personen,
die nicht dem Eppendorf-Service angehören, gewartet oder instand-
gesetzt wird und wenn eine Handhabung erfolgt, die nicht der bestim-
mungsgemäßen Verwendung entspricht. Für Schäden, die durch
Nichtbeachten der Hinweise eintreten, haftet die Eppendorf AG
nicht. Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen der Verkaufs-
und Lieferbedingungen der Eppendorf AG werden durch vorstehende
Hinweise nicht erweitert.

Der Nachdruck der Bedienungsanleitung oder Teile daraus ist nur mit
schriftlicher Genehmigung der Eppendorf AG erlaubt!

Die Eppendorf AG behält sich das Recht vor, technische Änderungen
an diesem Produkt vorzunehmen!

Weitergabe
Bei einer eventuellen Weitergabe des Produktes bitten wir Sie, diese
Bedienungsanleitung beizufügen.

Entsorgung
Im Falle einer Entsorgung des Produktes sind die jeweiligen
gesetzlichen Vorschriften zu beachten.

Information zur Entsorgung von elektrischen und elektronischen
Geräten in der Europäischen Gemeinschaft
Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft wird für elektrisch
betriebene Geräte die Entsorgung durch nationale Regelungen, die
auf der EU-Richtlinie 2002/96/EC über Elektro- und Elektronik-
Altgeräte (WEEE) basieren, vorgegeben.

Danach dürfen alle nach dem 13.08.2005 gelieferten Geräte im
Business-to-Business-Bereich, in den dieses Produkt eingeordnet ist,
nicht mehr mit dem kommunalen oder Hausmüll entsorgt werden.
Um dies zu dokumentieren sind sie mit folgendem Kennzeichen
ausgestattet.

Da die Entsorgungsvorschriften innerhalb der EU von Land zu
Land unterschiedlich sein können, bitten wir Sie im Bedarfsfall
Ihren Lieferanten anzusprechen.

In Deutschland gilt diese Kennzeichnungspflicht ab dem 23.03.2006.
Ab diesem Termin hat der Hersteller für alle ab dem 13.08.2005
gelieferten Geräte, eine angemessene Möglichkeit der Rücknahme
anzubieten. Für alle vor dem 13.08.2005 gelieferten Geräte ist der
Letztverwender für die ordnungsgemäße Entsorgung zuständig.

3 Sicherheitshinweise

Multiporator_Text_de.fm Seite 8 Freitag, 9. Juni 2006 8:03 08

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