8 maßnahmen zur unfallverhütung – BINDER UF V 500 Benutzerhandbuch

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UF V (E2+E2.1) 03/2013

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1.8 Maßnahmen zur Unfallverhütung

Der Betreiber des ULTRA.Guard™ Ultra-Tiefkühlschranks UF V muss die folgende Regel beachten: Be-

treiben von Arbeitsmitteln. Betreiben von Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen (GUV-R

500 Kap. 2.35) (für Deutschland).
Folgende Maßnahmen wurden seitens des Herstellers getroffen, um Entzündung und Explosionen zu

vermeiden:

Angaben auf dem Typenschild
Vgl. Kap. 1.4.

Betriebsanleitung
Für jeden Ultra-Tiefkühlschrank ist eine Betriebsanleitung vorhanden.

Temperaturüberwachung
Der Ultra-Tiefkühlschrank hat eine von außen ablesbare Temperaturanzeige.
Im Gerät ist ein zusätzlicher Temperaturwählwächter eingebaut. Ein optisches und ein akustisches

Signal (Summer) zeigen die Temperaturüberschreitung an.

Sicherheits-, Mess- und Regeleinrichtung
Die Sicherheits-, Mess- und Regeleinrichtung sind gut zugänglich.

Elektrostatische Aufladung
Die Innenteile sind geerdet.

Sicherheit gegen berührbare Oberflächen
Nach EN ISO 13732-3:2008 geprüft.

Fußböden
Vgl. Betriebsanleitung Kap. 3.4 zur Aufstellung.

Reinigung
Vgl. Betriebsanleitung Kap. 14.3.

Prüfungen
Der Ultra-Tiefkühlschrank wurde durch die Deutsche Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV),

Fachausschuss Nahrungs- und Genussmittel, Prüf- und Zertifizierungsstelle im DGUV Test, geprüft

und trägt das GS-Zeichen.

Bei Geräten mit der Option CO

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Notkühlung entfällt das GS-Zeichen.

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