2 betrieb des co2 notkühlsystems, Warnung, 2 betrieb des co – BINDER UF V 500 Benutzerhandbuch

Seite 73: Notkühlsystems

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UF V (E2+E2.1) 03/2013

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Vor An- oder Abschrauben des Gasschlauchs muss das Ventil der Gasflasche

immer geschlossen sein.

WARNUNG

Öffnen des Flaschenventils bei nicht angeschlossener Flasche.
Freisetzen der gespeicherten Druckenergie.
Verletzungsgefahr.

Ventil der Gasflasche vor Anschluss oder Entfernung des Gasschlauchs schließen.

Sichern Sie die Druckgasflasche gegen Umfallen und andere mechanische Beschädigungen.

WARNUNG

Abreißen des Sicherheitsventils.
Freisetzen der gespeicherten Druckenergie.
Verletzungsgefahr.

Gasflasche gegen Umfallen sichern (anketten).

Gasflaschen mit Flaschenkarren transportieren.

Generelle Hinweise zum sicheren Umgang mit CO

2

Druckgasflaschen:

Gasflaschenventil langsam öffnen, um Druckstöße zu vermeiden

Gasflaschen bei Lagerung und Verwendung gegen Umfallen sichern (anketten).

Gasflaschen mit Flaschenkarren transportieren, nicht tragen, rollen oder werfen.

Ventil auch bei scheinbar leeren Flaschen schließen; Aufschrauben der Verschlusskappe

bei Nichtbenutzung. Gasflaschen mit geschlossenem Ventil zurückgeben

Gasflaschen nicht gewaltsam öffnen und bei Schaden kennzeichnen

Schutz der Gasflaschen gegen Brandgefahr, z.B. nicht gemeinsam mit brennbaren Flüssig-

keiten lagern

Einschlägige Vorschriften für den Umgang mit CO

2

Druckgasflaschen einhalten.


11.2 Betrieb des CO

2

Notkühlsystems

Bei Betrieb des CO

2

Notkühlsystems wird der Innenraum des Ultra-Tiefkühlschranks mit CO

2

geflutet.

CO

2

in hoher Konzentration (> 4 Vol.-%) ist gesundheitsgefährdend. Es ist farblos und weitgehend ge-

ruchsneutral und daher praktisch nicht wahrnehmbar. Betreiben Sie das CO

2

Notkühlsystem nur in gut

belüfteten Räumen. Freigesetztes CO

2

Gas muss durch gute Raumbelüftung oder einen geeigneten An-

schluss an eine Abluftanlage und eine Ableitung am CO

2

Auslass (14) auf der Rückseite des CO

2

Not-

kühlsystems sicher abgeführt werden. Der maximal zulässige Arbeitsplatzgrenzwert AGW (früher maxi-

male Arbeitsplatzkonzentration, MAK) für CO

2

ist einzuhalten (AGW/MAK für Deutschland 5000 ml/m

3

(ppm) = 0,5 Vol.-%). Wir empfehlen die Installation einer CO

2

Warnanlage.

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