Warnung, Vorsicht – BINDER UF V 500 Benutzerhandbuch

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UF V (E2+E2.1) 03/2013

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WARNUNG

Verunreinigung des Gerätes mit giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material.
Vergiftungsgefahr.
Infektionsgefahr.

Gerät mit anhaftenden Giftstoffen oder Infektionsquellen NIEMALS der Wiederverwer-

tung nach EU-Richtlinie 2002/96/EG zuführen.

Gerät vor Entsorgung von anhaftenden Giftstoffen oder Infektionsquellen befreien.

Gerät mit nicht zu beseitigenden Giftstoffen oder Infektionsquellen gemäß nationalen

Vorschriften als Sondermüll entsorgen.

Die verwendeten Kältemittel 404a und R508B sind bei Umgebungsdruck nicht brennbar. Sie dürfen nicht

in die Umwelt gelangen. In Europa ist die Rückgewinnung der Kältemittel R404a (Treibhauspotenzial

GWP 3750) und von R508B (GWP 12300) vorgeschrieben (Angaben gemäß Verordnung 842/2006/EG).

Stellen Sie sicher, dass die geltenden gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Qualifikation des Perso-

nals, Entsorgung und Dokumentation eingehalten werden.

15.4 Entsorgung des Gerätes in EU-Staaten außer der Bundesrepublik Deutsch-

land

BINDER-Geräte sind gemäß EU-Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über

Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) als „Überwachungs- und Kontrollinstrumente“ (Kategorie 9) für

ausschließlich gewerbliche Nutzung eingestuft und dürfen NICHT an öffentlichen Sammelstellen abgege-

ben werden.
Der Ultra-Tiefkühlschrank UF V trägt das Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern

und Balken) zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten, die nach dem 13. Au-

gust 2005 in der EU in Verkehr gebracht wurden und gemäß EU-Richtlinie 2002/96/EG

(WEEE) über Elektro- und Elektronik-Altgeräte getrennt zu entsorgen sind.
Benachrichtigen Sie nach Nutzungsbeendigung den Händler, bei dem Sie das Gerät ge-

kauft haben, damit dieser gemäß EU-Richtlinie 2002/96/EG vom 27. Januar 2003 über

Elektro- und Elektronik-Altgeräte das Gerät zurücknimmt und entsorgt.

VORSICHT

Verstoß gegen geltendes Recht.

BINDER-Geräte NICHT an öffentlichen Sammelstellen abgeben.

Gerät fachgerecht bei einem gemäß nationaler Umsetzung der EU-Richtlinie

2002/96/EG zertifizierten Recyclingunternehmen entsorgen lassen.
oder

Den Händler, bei dem das Gerät gekauft wurde, mit der Entsorgung beauftragen. Es

gelten die beim Kauf des Gerätes mit dem Händler geschlossenen Vereinbarungen (z.B.

dessen AGB).

Sollte Ihr Händler nicht in der Lage sein, das Gerät zurückzunehmen und zu entsorgen,

benachrichtigen Sie bitte den BINDER-Service.

BINDER Altgeräte werden bei Wiederverwertung nach EU-Richtlinie 2002/96/EG von zertifizierten Unter-

nehmen in sortenreine Stoffe zerlegt. Um Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiter der Entsorgungsunter-

nehmen auszuschließen, müssen die Geräte frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material

sein.

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