5 entsorgung des gerätes in nicht-eu-staaten, Warnung, Vorsicht – BINDER UF V 500 Benutzerhandbuch

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UF V (E2+E2.1) 03/2013

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Der Nutzer des Gerätes trägt die Verantwortung, dass das Gerät vor Übergabe an einen Ent-

sorgungsbetrieb frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material ist.
Gerät vor Entsorgung von allen eingebrachten und anhaftenden Giftstoffen reinigen.
Gerät vor Entsorgung von allen Infektionsquellen desinfizieren. Beachten Sie, dass sich Infek-

tionsquellen ggf. nicht nur im Innenkessel des Gerätes befinden können.
Lässt sich das Gerät nicht sicher von Giftstoffen und Infektionsquellen befreien, entsorgen Sie

es gemäß den nationalen Vorschriften als Sondermüll.
Unbedenklichkeitsbescheinigung (Kap. 19) ausfüllen und dem Gerät beilegen.

WARNUNG

Verunreinigung des Gerätes mit giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material.
Vergiftungsgefahr.
Infektionsgefahr.

Gerät mit anhaftenden Giftstoffen oder Infektionsquellen NIEMALS der Wiederverwer-

tung nach EU-Richtlinie 2002/96/EG zuführen.

Gerät vor Entsorgung von anhaftenden Giftstoffen oder Infektionsquellen befreien.

Gerät mit nicht zu beseitigenden Giftstoffen oder Infektionsquellen gemäß nationalen

Vorschriften als Sondermüll entsorgen.

Die verwendeten Kältemittel 404a und R508B sind bei Umgebungsdruck nicht brennbar. Sie dürfen nicht

in die Umwelt gelangen. In Europa ist die Rückgewinnung der Kältemittel R404a (Treibhauspotenzial

GWP 3750) und von R508B (GWP 12300) vorgeschrieben (Angaben gemäß Verordnung 842/2006/EG).

Stellen Sie sicher, dass die geltenden gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Qualifikation des Perso-

nals, Entsorgung und Dokumentation eingehalten werden.

15.5 Entsorgung des Gerätes in Nicht-EU-Staaten

VORSICHT

Umweltschäden.

Zur endgültigen Außerbetriebnahme und Entsorgung des Gerätes kontaktieren Sie bitte

den BINDER Service.

Beachten Sie bei der Entsorgung zum Schutz der Umwelt die einschlägigen öffentlich-

rechtlichen Entsorgungsbestimmungen.

Die Hauptplatine des Gerätes enthält eine Lithium-Batterie. Entsorgen Sie diese nach den landesüblichen

Vorschriften.
Der Ultra-Tiefkühlschrank enthält eine wiederaufladbare, recyclebare Batterie (Akku, 12 V, 7,2 Ah). Ent-

sorgen Sie diese nach Nutzungsbeendigung nach den landesüblichen Vorschriften.
Die verwendeten Kältemittel 404a und R508B sind bei Umgebungsdruck nicht brennbar. Sie dürfen nicht

in die Umwelt gelangen. In Europa ist die Rückgewinnung der Kältemittel R404a (Treibhauspotenzial

GWP 3750) und von R508B (GWP 12300) vorgeschrieben (Angaben gemäß Verordnung 842/2006/EG).

Stellen Sie sicher, dass die geltenden gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Qualifikation des Perso-

nals, Entsorgung und Dokumentation eingehalten werden.

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