2 tww klasse 3.2 – BINDER KBF LQC 240 Benutzerhandbuch

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KBF LQC (E5.3) 07/2014

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11.3.2 TWW Klasse 3.2

Beim TWW Kl. 3.2 wird entsprechend ein Minimalwert für die Temperatur

eingestellt, der durch dessen Regelung nicht unterschritten wird. Diese Si-

cherung gegen unzulässige Temperaturunterschreitung dient z.B. als

Schutz empfindlicher Kulturen gegen Auskühlung.
Bei Einstellung des Drehknopfes (15) auf Position 1 ist der TWW Kl. 3.2

ohne Wirkung. Wird er etwas niedriger als auf die am Regler gewählte Soll-

temperatur eingestellt, fungiert er als Gutschutz.

Hat der TWW Kl. 3.2 die Regelung übernommen, erkennbar am Aufleuchten der roten Alarmleuchte

(15a), der Meldung „TEMP ALARM“ im Display und Summer, folgende Schritte durchführen:

Summer mit RESET am Regler zurücksetzen

Gerät vom Netz trennen

Ursache der Störung durch eine Fachkraft untersuchen und beheben lassen

Gerät wie in Kap. 5 beschrieben wieder in Betrieb nehmen

Einstellung:
Um zu kontrollieren, bei welcher Temperatur der TWW Klasse 3.2 anspricht, muss das Gerät in Betrieb

genommen und der gewünschte Sollwert am Temperaturregler eingestellt werden.
Die Einteilung auf der Skala von 1 bis 10 entspricht dem Temperaturbereich von -40 °C bis +160 °C und

dient als Einstellhilfe.

Drehknopf (15) des TWW mit einer Münze auf Position 1 einstellen (Ther-

mostat ohne Wirkung).

Nach Einregelung auf den vorgewählten Sollwert den TWW bis zum Schalt-

punkt zurückstellen (Drehen im Uhrzeigersinn).

Der Schaltpunkt ist am Aufleuchten der roten Alarmleuchte (15a), der Mel-

dung „TEMP ALARM“ im Display und Summer erkennbar. Summer mit Taste

RESET am Regler zurücksetzen.

Die optimale Einstellung des TWW ergibt sich durch Drehen des Drehknop-

fes gegen den Uhrzeigersinn um etwa zwei Teilstriche der Skalierung,

wodurch die rote Alarmleuchte (15a) erlischt.

Abbildung 21: Einstel-

lung des TWW Klasse

3.2

Einstellung regelmäßig überprüfen und bei Änderungen des Sollwertes oder der Beladung

anpassen.

Funktionsüberprüfung:
Prüfen Sie den TWW Klasse 3.2 in angemessenen Abständen auf seine Funktionstüchtigkeit. Es wird

empfohlen, diese Überprüfung auch betriebsmäßig von dem autorisierten Bedienungspersonal durchfüh-

ren zu lassen, z.B. vor Beginn eines längeren Arbeitsprozesses.

(15a)

(15)

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