Pflege und wartung 11 – Lukas P 640 TG Benutzerhandbuch
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Pflege und Wartung
11.
Die Hydraulikaggregate unterliegen sehr hohen mechanischen Beanspruchungen. Deshalb
ist nach jedem Einsatz eine Sichtprüfung durchzuführen mindestens jedoch einmal pro
Halbjahr.
Dadurch sind frühzeitig Verschleißerscheinungen erkennbar, so dass durch rechtzeitigen
Ersatz dieser Verschleißteile Schäden am Gerät vermieden werden. Überprüfen sie auch
regelmäßig das alle Befestigungschrauben festgezogen sind (beachten Sie auch eventuelle
Anzugsmomente)
Alle 3 Jahre oder wenn Zweifel an der Sicherheit oder Zuverlässigkeit bestehen ist zusätzlich
eine Funktionsprüfung durchzuführen (Beachten Sie hierzu auch die entsprechend
gültigen nationalen und internationalen Vorschriften in Bezug auf die Wartungsintervalle
von Rettungsgeräten). In der Bundesrepublik Deutschland sind regelmäßige
sicherheitstechnische Prüfungen nach den Vorschriften der
Gesetzlichen Unfallversicherung
(GUV) vorgeschrieben.
ACHTUNG!
Reinigen Sie das Gerät vor Kontrolle von Verschmutzungen!
WARNUNG / VORSICHT / ACHTUNG!
Zur Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ist eine den
Arbeiten angemessene Werkstatt- und persönliche Schutzausrüstung unbedingt
erforderlich. (inkl. Abschirmungen).
Für die Funktionsprüfung der Hydraulikaggregate bietet LUKAS ein entsprechendes Prüfset
an.
(Genauere Angaben entnehmen Sie bitte dem LUKAS Zubehörprogramm oder wenden Sie
sich an Ihren LUKAS-Händler.)
11.1 Empfohlene Prüffristen
Betriebszeit pro Tag Funktionsprüfung
bis zu 1 Stunde
1 x jährlich
bis zu 8 Stunden
1 x pro Quartal
bis zu 24 Stunden
1 x pro Monat
Über diese Prüffristen hinaus, sollte eine Funktionsprüfung durchgeführt werden, wenn das
Aggregat verdächtige Geräusche macht, oder der begründete Verdacht auf eine innere
Beschädigung des Aggregates besteht.
Sollten die oben genannten Geräusche oder Verdachtsmomente mehrmals innerhalb
eines Monats auftreten oder auch während der Funktionsprüfung der Nominaldruck
(75% des Maximaldrucks) nicht erreicht werden, so müssen Sie sich umgehend mit dem
LUKAS Kundendienst in Verbindung setzen. Die Kontaktdaten finden Sie im Kapitel
„Störungsanalyse“.
11.1.1 Sichtprüfung
11.1.2 Funktionsprüfung
Nach jedem Einsatz bzw. einmal pro Jahr ist eine Sichtprüfung durchzuführen.