5 material, 6 bestimmungsgemäße verwendung – Memmert HPP 108/749 Constant climate chamber (Generation 2003) Benutzerhandbuch

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Aufbau und Beschreibung

7 verschiedene Rampen-Abschlussbefehle für anspruchsvolle Temperieraufgaben (siehe

Seite 33

Optische und akustische Signalmeldungen bei Über- und Unterschreitung von Temperatur

und Feuchte und leerem Wasserbehälter

Interner Protokollspeicher mit 1024 kB als Ringspeicher für alle Temperatur- und Feuchte-

werte, Fehler und Einstellungen mit Echtzeit und Datum, Protokollierung ca. 3 Monate bei

einer Minute Speicherintervall (siehe Seite 52 )

Kalibrierung ohne separaten PC möglich: 3-Punkt Kalibrierung am Regler für Temperatur

und 2-Punkt-Kalibrierung für Feuchte bei 20 % rh und 90 % rh (siehe Seiten 48 und 49 )

LED- Innenraumbeleuchtung ( Lichtleisten), in verschiedenen Lichtfarben erhältlich (optio-

nal)

2.5

Material

Für das Außengehäuse verarbeitet MEMMERT Edelstahl (W.St.Nr. 1.4016 = ASTM 430), für

den Arbeitsraum wird Edelstahl (W.St.Nr. 1.4301= ASTM 304) verwendet, der sich durch hohe

Stabilität, optimale hygienische Eigenschaften und Korrosionsbeständigkeit gegenüber vielen

(nicht allen!) chemischen Verbindungen (Vorsicht z. B. bei Chlorverbindungen) auszeichnet.
Das Beschickungsgut des Gerätes ist hinsichtlich seiner chemischen Verträglichkeit mit den

oben genannten Materialien genau zu prüfen.
Eine Beständigkeitstabelle über all diese Materialien kann bei der Firma MEMMERT angefor-

dert werden.

2.6

Bestimmungsgemäße Verwendung

Konstantklima-Kammern HPP dürfen ausschließlich zur Temperatur- bzw. Klimaprüfung von

Stoffen und Materialien im Rahmen der in dieser Anleitung beschriebenen Verfahren und

Spezifikationen verwendet werden. Jede andere Verwendung ist missbräuchlich und kann zu

Gefahren und Schäden führen.
Die Prüfschränke sind nicht explosionsgeschützt (sie entsprechen nicht der berufsgenossen-

schaftlichen Vorschrift VBG 24). Die Schränke dürfen nur mit Materialien und Stoffen beschickt

werden, die im Temperaturbereich bis 70 ºC keine giftigen oder explosionsfähigen Dämpfe

entwickeln können und selbst nicht explodieren, platzen oder entflammen können.
Die Prüfschränke dürfen nicht zum Trocknen, Abdampfen und Einbrennen von Lacken oder

ähnlichen Stoffen verwendet werden, deren Lösungsmittel zusammen mit Luft ein explosions-

fähiges Gemisch bilden können. Wenn diesbezüglich Zweifel an den Materialeigenschaften

bestehen, darf die Konstantklima-Kammer nicht mit ihnen beschickt werden. Explosionsfähige

Gas-Luft-Gemische dürfen weder im Innenraum des Schrankes noch in der unmittelbaren

Umgebung des Gerätes entstehen.

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