2 produktsicherheit und gefahren, 3 anforderungen an das bedienpersonal, 4 verantwortung des betreibers – Memmert HPP 108/749 Constant climate chamber (Generation 2003) Benutzerhandbuch
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Sicherheitsvorschriften
1.2
Produktsicherheit und Gefahren
Konstantklima-Kammern der Typen HPP 108 und HPP 749 sind technisch ausgereift, werden
unter Verwendung hochwertiger Materialien hergestellt und viele Stunden im Werk getestet.
Sie entsprechen dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln.
Dennoch gehen von ihnen auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch Gefahren aus. Diese
werden im Folgenden beschrieben.
Warnung!
Nach dem Entfernen von Abdeckungen können spannungführende
Teile zugänglich sein. Sie können beim Berühren einen Stromschlag
erleiden. Vor dem Entfernen von Abdeckungen Netzstecker ziehen.
Arbeiten im Geräteinneren dürfen nur von Elektrofachkräften ausge-
führt werden.
Warnung!
Beim Beschicken des Schranks mit ungeeignetem Beschickungsgut
können giftige oder explosionsfähige Dämpfe oder Gase entste-
hen. Dadurch kann der Schrank explodieren und können Menschen
schwer verletzt oder vergiftet werden. Der Schrank darf nur mit Ma-
terialien/Prüfgut beschickt werden, die beim Erhitzen keine giftigen
oder explosionsfähigen Dämpfe bilden (siehe auch Kapitel Bestim-
mungsgemäße Verwendung auf Seite 12 ).
1.3 Anforderungen an das Bedienpersonal
Die Konstantklima-Kammer darf nur von Personen mit gesetzlichem Mindestalter bedient und
gewartet werden, die an der Konstantklima-Kammer eingewiesen wurden. Zu schulendes,
anzulernendes, einzuweisendes oder in einer allgemeinen Ausbildung befindliches Personal
darf nur unter ständiger Aufsicht einer erfahrenen Person an der Konstantklima-Kammer tätig
werden.
Reparaturen dürfen nur von Elektrofachkräften ausgeführt werden. Dabei sind die Vorschrif-
ten in der separaten Serviceanleitung zu beachten.
1.4 Verantwortung des Betreibers
Der Betreiber der Konstantklima-Kammer
►
ist für den einwandfreien Zustand der Konstantklima-Kammer verantwortlich und dafür,
dass die Konstantklima-Kammer bestimmungsgemäß betrieben wird (siehe Seite 12 );
►
ist dafür verantwortlich, dass Personen, die die Konstantklima-Kammer bedienen oder
warten sollen, fachlich dazu geeignet sind, an der Konstantklima-Kammer eingewiesen
und mit dieser Betriebsanleitung vertraut gemacht werden;
►
muss die für ihn geltenden Vorschriften, Bestimmungen und Arbeitsschutzvorschriften
kennen und das Personal entsprechend schulen;
►
ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass Unbefugte keinen Zugang zu der Konstantkli-
ma-Kammer haben;
►
ist dafür verantwortlich, dass der Wartungsplan eingehalten wird und Wartungsarbeiten
fachgerecht ausgeführt werden (siehe Seite 57 );
►
sorgt – z. B. durch entsprechende Anweisungen und Kontrollen – für Ordnung und Sau-
berkeit an der Konstantklima-Kammer und in deren Umgebung;
►
ist verantwortlich dafür, dass vom Bedienpersonal persönliche Schutzausrüstung getragen
wird, z. B. Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe.