Ez-screen, Achtung – Banner EZ-SCREEN­ Safety Light Curtain Systems Benutzerhandbuch

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EZ-SCREEN

-Einstrahl- & Mehrstrahl-Systeme

Sicherheitsinformationen

BEDIENUNGSHANDBUCH - EUROPÄISCHE AUSGABE

113129 Rev. A 27.03.03

13

ACHTUNG!

MONTIEREN SIE DAS SYSTEM NUR BEI GEEIGNETEN ANWENDUNGEN

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EZ-S

CREEN

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ITTERSYSTEME

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- & G

ITTERSYSTEME

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Liste auf Seite 13

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Die EZ-Screen-Punkt- & Gittersysteme dürfen nur zum Schutz
von Maschinen eingesetzt werden, die sofort nach Ausgabe ei-
nes Stoppsignals gestoppt werden können. Sie können für
kupplungsbetätigte Maschinen mit Teilumdrehung verwendet
werden, die an jedem Punkt ihres Hubs stoppen können. Unter
keinen Umständen dürfen die EZ-Screen-Punkt- & Gittersyste-
me zum Schutz von kupplungsbetätigten Maschinen mit
Vollumdrehung eingesetzt werden. EZ-Screen-Punkt- & Gitter-
systeme dürfen NICHT als Auslösevorrichtungen zur Initiierung
von Maschinenbewegungen (PSDI-Anwendungen, siehe

Auto-

matische Maschinenbetätigung (PSDI) auf Seite 81

) an mecha-

nischen Pressen verwendet werden.

Die EZ-Screen-Punkt- & Gittersysteme werden gewöhnlich zur
Zugangs- oder Bereichssicherung zusammen mit den folgen-
den Arten von Maschinen eingesetzt:

• Bestückungsautomaten
• Fertigungszellen
• Automatische Fertigungsanlagen

• Roboterarbeitszellen
Die EZ-Screen-Punkt- & Gittersysteme dürfen nicht bei den fol-
genden Anwendungen eingesetzt werden:

EINSTRAHL-SYSTEME

• Zur Erfassung von Fingern/Händen in der Bedienort-Überwa-

chung

• Zum Schutz von Maschinen, deren Bewegung nicht sofort

nach einem Stoppsignal unterbrochen werden kann, z. B.
Vollhubmaschinen

• Zum Schutz von Maschinen ohne ausreichende oder kon-

stante Reaktionszeit (siehe

MPSE auf Seite 82

) und Stopp-

vermögen

• Zum Schutz von Maschinen, die Material oder Teile durch

den von den Strahlen des EZ-Screen-Punkt-Systems
geschützten Bereich hindurch auswerfen oder

• In Umgebungen, die die Wirksamkeit eines optischen Sen-

sorsystems ungünstig beeinflussen. So können zum Beispiel
korrodierende Chemikalien oder Flüssigkeiten sowie extreme
und unkontrollierte Rauch- oder Staubentwicklung die Wirk-
samkeit des Sicherheits-Lichtgitters herabsetzen.

MEHRSTRAHL-SYSTEME

• Zur Erfassung von Fingern/Händen in der Bedienort-Überwa-

chung; der Strahlabstand ist größer als der zur Erfassung
von Fingern/Händen zulässige Abstand in solchen Anwen-
dungen

• Für nicht-vertikale Bereichsüberwachungen
• Zum Schutz von Maschinen, deren Bewegung nicht sofort

nach einem Stoppsignal unterbrochen werden kann, z. B.
Vollhubmaschinen

• Zum Schutz von Maschinen ohne ausreichende oder kon-

stante Reaktionszeit und Stoppvermögen

• Zum Schutz von Maschinen, die Material oder Teile durch

den vom EZ-Screen-Gittersystem geschützten Bereich aus-
werfen oder

• In Umgebungen, die die Wirksamkeit eines optischen Sen-

sorsystems ungünstig beeinflussen. So können zum Beispiel
korrodierende Chemikalien oder Flüssigkeiten sowie extreme
und unkontrollierte Rauch- oder Staubentwicklung die Wirk-
samkeit des Sicherheits-Lichtgitters herabsetzen.

Bestimmte Verfahren bei Installation, Wartung und Bedienung
der EZ-Screen-Punkt- & Gittersysteme müssen entweder von
autorisierten Personen oder von qualifizierten Personen durch-
geführt werden.

Eine autorisierte Person wird vom Arbeitgeber als entspre-
chend ausgebildete und qualifizierte Person zur Durchführung
der spezifischen Kontrollaufgaben an den EZ-Screen-Punkt- &
Gittersystemen schriftlich ernannt. Eine autorisierte Person
kann als Bedienungsperson für eine Maschine ernannt werden.
Die autorisierte Person ist berechtigt:

• Manuelle Resets auszuführen und den Reset-Schlüssel auf-

zubewahren und

• Die tägliche Überprüfungsroutine durchzuführen (siehe

Abschnitt 6.1 auf Seite 55

).

Eine qualifizierte Person hat durch Absolvierung einer Berufs-
ausbildung oder durch Nachweis entsprechender Kenntnisse
und Erfahrungen erfolgreich ihre Fähigkeiten zu Problemlösun-
gen bei der Installation der EZ-Screen-Punkt- & Gittersysteme
und ihrem Anschluss an die überwachte Maschine unter Beweis
gestellt. Neben den Befugnissen einer autorisierten Person hat
die qualifizierte Person noch folgende Befugnisse:

• Die EZ-Screen-Punkt- & Gittersysteme zu installieren
• Alle Überprüfungsroutinen für die EZ-Screen-Punkt- & Git-

tersysteme durchzuführen (siehe

Abschnitt 6.1 auf Seite 55

)

• Zugang zu den internen Lichtgitter-Konfigurationseinstellun-

gen zu haben und daran Änderungen vorzunehmen und den
Banner-Schraubenschlüssel im Besitz zu haben, mit dem
sich die Konfigurationsport-Schraubabdeckung öffnen lässt
und

• Das System nach einem Sperrzustand zurückzusetzen (siehe

Sperrzustand auf Seite 83

).

1.12 BEDINGUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG DER ANLAGE

!

1.13 SICHERHEITSPROTOKOLL

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