Rigging des cohedra, Compact-systems – HK Audio CDR 210 F Benutzerhandbuch
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D-1
2.5 Maximale Anzahl geflogener
COHEDRA
®
Compact Subwoofer
CDR 210 C
• Mit dem Standard-Flugrahmen dürfen bis zu 6
CDR 210 C Subwoofer untereinander geflogen werden.
Warnung: Werden mehr als 6 Subwoofer unterein-
ander betrieben, erlischt die TÜV-Genehmigung!
CDR 210 C Subwoofer und CDR 108 C Mid/High-
Boxen können auch gemeinsam an einem Flugrahmen
geflogen werden. Zur Ermittlung der geflogenen
Lasten verwenden Sie Tabelle 2. Die Gesamtlast
errechnet sich aus: Summe der Gewichte der
COHEDRA® Compact Subwoofer plus Gewicht der
Mid/High-Boxen aus Tabelle 1 plus Flugrahmen.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die Gewichte von Kettenzü-
gen, Motoren, Kabeln und weiteren Anschlagmitteln
hinzu addiert werden müssen!
Anzahl Gewicht
[kg] [lbs.]
1
48
105.6
2
96
211.2
3
144
316.8
4
192
422.4
5
240
528
6
288
633.6
Standard Fluggrahmen mit Schäkel: 10,5 kg (23.1 lbs)
Tabelle 2: Gewichte der COHEDRA Compact Sub woofer
2.6 Pick-Punkte zum Fliegen
der COHEDRA
®
Compact Boxen
• Es dürfen ausschließlich die Schäkel des Flug-
rahmens mit den dafür vorgesehenen Bohrungen
der mittleren Stange zur Montage der Motoren/
Kettenzüge/Gurte benutzt werden!
• Achten Sie darauf, dass sich keine Personen unter
bewegten Lasten aufhalten.
• Vermeiden Sie ruckartiges Hoch- und Runterfahren
der geflogenen Boxen.
• Sichern Sie das geflogene Array gegen Bewegungen,
wie z.B. bei Windböen, mit entsprechenden Gurten.
2.7 Bauliche Veränderung
an der COHEDRA
®
Compact
Rigging-Hardware
Ohne Genehmigung des Herstellers dürfen keine
konstruktiven Veränderungen vorgenommen werden.
Dies gilt auch für das Schweißen an tragenden Teilen.
Die Umbaumaßnahmen bedürfen einer schriftlichen
Zustimmung des Herstellers. Es dürfen nur originale
Ersatz- und Verschleißteile verwendet werden.
2.8 Original HK Audio
®
Zubehör:
Verwenden Sie ausschließlich die original HK Audio®-
Teile (Siehe Kapitel 3)! Bei Einsatz von Fremdteilen
besteht keine TÜV-Genehmigung! Die Montage
muss gemäß dieser Installations-Anleitung vor-
genommen werden! Bewahren Sie sämtliche zum
System gehörenden Papiere sorgfältig auf!
2.9 Inbetriebnahme und Betrieb
Nach § 39 VBG 9a müssen Lastaufnahmeeinrichtungen
vor der ersten Inbetriebnahme beim Empfänger
durch einen Sachkundigen geprüft und etwaige
Mängel behoben werden.
Nach § 41 VBG 9a müssen Lastaufnahmeeinrichtungen
nach Schadensfällen oder anderen Vorkommnissen,
welche die Tragfähigkeit beeinflussen können, und
nach Instandsetzungsarbeiten einer außerordentli-
chen Prüfung unterzogen werden.
Rigging des COHEDRA
®
Compact-Systems
Kapitel D-1 - s. 4