Flowserve 955 Chemiepac Benutzerhandbuch

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und durch die hydraulische Schliesskraft, die aus der Druckwirkung des Abdichtmedi-

ums entsteht, verstärkt.

1.4 Funktion

Die GLRD wird durch das Produkt mit Flüssigkeit versorgt. Es muss immer Flüssigkeit

am Dichtspalt vorhanden sein, um einen Dichtfilm zu erzeugen. Der Dichtfilm existiert

bereits bei nicht drehender Welle.

Die Dichtflächen des Gleit- und Gegenringes sind bei drehender Welle durch den

Dichtfilm voneinander getrennt und arbeiten unter diesen Bedingungen nahezu kon-

takt- und verschleissfrei.

1.5 Funktionsvoraussetzungen

Die Funktion der GLRD wird nur erreicht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt

werden:

- Dichtspalt nur mit sauberem, feststofffreiem (Feststoffgrösse < 5µm) Fluid versor-

gen.

!

Der Produktdruck darf die unter Punkt 1.1 angegebenen Werte nicht überschreiten.

- Plangeläppte Dichtflächen.

- Rechtwinkligkeit der Dichtfläche zur Wellenachse.

- Freie, ungezwängte Beweglichkeit der rotierenden Teile innerhalb der spezifizierten

Toleranzen.

- Belagbildung auf den Oberflächen der Welle bzw. der Wellenhülse durch z. B. Kristal-

lisation oder Polymerisation sind auszuschliessen.

- Vermeiden von Produktanhaftung im Bereich der Dichtspalte.

- Dauerhafter Dichtfilm im Dichtspalt.

- Einhalten der spezifizierten Betriebsdaten gemäss Punkt 1.1 bzw. Datenblatt.

Werden diese Funktionsvoraussetzungen nicht erfüllt, erhöht sich z. B. Produktver-

brauch und Anteile des Produktes können an die Atmosphäre austreten. Des Weiteren

können bei Nichtbeachtung hohe Bauteiltemperaturen entstehen.

Siehe Richtlinie 94/4/EG bzw. prEN 13463-5; Ausgabe 2002; Abschnitt 4.4.3.

2.0 SICHERHEITSHINWEISE

2.1

GEFAHR: bedeutet, dass bei Nichtbeachtung Personengefährdung besteht und

/ oder erheblicher Sachschaden auftreten kann.
ACHTUNG: bedeutet, dass auf wichtige Informationen besonders hingewiesen

wird, weil sie möglicherweise auch für Fachkräfte nicht offensichtlich sind. Die

Beachtung dieser Hinweise ist jedoch unerlässlich, um Störungen zu vermei-

den, die ihrerseits mittelbar oder unmittelbar schwere Personen- und / oder

Sachschäden bewirken können.
EXPLOSIONSSCHUTZ: bedeutet, dass bei Nichtbeachtung in explosionsge-

fährdeten Bereichen Explosionsgefahr besteht und somit Personengefährdung

und / oder erheblicher Sachschaden auftreten kann.

!

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