14 dekontaminations- bescheinigung – Watson-Marlow 120U/D1 Benutzerhandbuch
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Watson-Marlow-Pumpen 120 IP31: allgemeine Informationen
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1.14
Dekontaminations-
bescheinigung
Gemäß dem UK Health und Safety at Work Act
(Gesetz für Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz) und den Control of Substances
Hazardous to Health Regulations (Vorschriften für
die Kontrolle von gesundheitsgefährdenden Stoffen)
sind Sie dazu verpflichtet, alle Stoffe zu melden, die
mit Geräten in Berührung gekommen sind, die Sie
an Watson-Marlow, eine Tochterfirma oder einen
Name
Firma
Anschrift
Postleitzahl
Land
Telefon
Fax
Gerätetyp
Seriennummer
Ausführliche
Fehler -
beschreibung (zur
Beschleunigung
der Reparatur)
Dieses Gerät
wurde ...
bereits benutzt
■
■
nicht benutzt
Wurde das Gerät benutzt, bitte alle weiteren Felder ausfüllen.
Wurde das Gerät noch nicht benutzt, dieses Formular nur unterschreiben.
Bezeichnung der
Chemikalien, die
mit der Pumpe
(den Pumpen)
gefördert wurden
Besondere
Maßnahmen bei
der Handhabung
dieser Chemikalien
Maßnahmen bei
Körperkontakt mit
diesen Medien
Ich setze voraus, dass alle persönlichen Daten in Übereinstimmung mit dem
Datenschutzgesetz von 1998 des Vereinigten Königreichs vertraulich behandelt werden.
RGA-Nummer
Unterschrift
Ihre Position
Datum
Dieses Formular ausdrucken, unterschreiben und an Watson-Marlow Pumps an +49 2183
82592 faxen.
Vertreter zurückschicken. Versäumnisse führen zu
Verzögerungen bei der Bearbeitung. Bitte faxen Sie
uns das nachfolgende Formblatt zu und stellen Sie
sicher, dass Sie eine RGA (Returned Goods
Authorisation, Genehmigung für die Rückgabe von
Gütern) erhalten, ehe Sie das (die) Gerät(e)
versenden. Eine Kopie dieses Formblatts muss an
der Außenseite der Verpackung angebracht sein.
Bitte füllen Sie für jedes Produkt eine separate
Dekontaminationsbescheinigung aus.
Die Verantwortung für Reinigung und
Dekontamination des Geräts/der Geräte trägt der
Absender.