Hypertherm HPR260 Auto Gas Benutzerhandbuch

Seite 19

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SICHERHEIT

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Hypertherm

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Der Plasmalichtbogen selbst ist die beim Schneiden
eingesetzte Wärmequelle. Entsprechend kann das
Material, das geschnitten wird, eine Quelle giftiger
Dämpfe oder Gase darstellen, die Sauerstoff verringern,
auch wenn der Plasmalichtbogen nicht als Quelle
giftiger Dämpfe ermittelt wurde.

Die erzeugten Dämpfe variieren abhängig von dem
Metall, das geschnitten wird. Zu den Metallen, die giftige
Dämpfe freisetzen können, auf die dies aber ist nicht
beschränkt ist, gehören legierter Stahl, unlegierter Stahl,
Zink (verzinkt) und Kupfer.

In manchen Fällen kann das Metall mit einer Substanz
beschichtet sein, die giftige Dämpfe freisetzen könnte.
Zu den giftigen Beschichtungen gehören Blei (in manchen
Farben), Kadmium (in manchen Farben und Füllstoffen)
und Beryllium, es ist jedoch nicht auf diese beschränkt.

Die beim Plasmaschneiden erzeugten Gase variieren
je nach dem zu schneidenden Material und dem
Schneidverfahren, dies kann jedoch Ozon, Stickoxide,
sechswertiges Chrom, Wasserstoff und sonstige
Substanzen umfassen, wenn diese im geschnittenen
Material enthalten sind oder von diesem freigesetzt
werden.

Es sind Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um bei
jeglichen Betriebsabläufen eine Belastung durch diese
Dämpfe zu minimieren. Abhängig von der chemischen
Zusammensetzung und der Konzentration der Dämpfe
(sowie anderen Faktoren, z. B. Be- und Entlüftung)
kann ein Risiko für körperliche Erkrankungen, z. B.
Geburtsfehler oder Krebs, bestehen.

Es ist die Verantwortung des Ausrüstungs- und
Betriebseigentümers, die Luftqualität des Bereichs, in
dem die Ausrüstung eingesetzt wird, zu überprüfen und
sicherzustellen, dass die Luftqualität am Arbeitsplatz den
regionalen und nationalen Normen und Vorschriften
entspricht.

Das Niveau der Luftqualität an jedem betroffenen
Arbeitsplatz ist abhängig von betriebsspezifischen
Variablen, z. B.:

• Tischkonstruktion (nass, trocken, Unterwasser).

• Materialzusammensetzung,

Oberflächenbeschaffenheit und Zusammensetzung
der Beschichtungen.

GIFTIGE DÄMPFE KÖNNEN ZU VERLETZUNGEN ODER TOD FÜHREN

• Menge des zu entfernenden Materials.

• Dauer des Schneidens bzw. Fugenhobelns.

• Größe, Luftvolumen, Be- und Entlüftung und

Filtrierung des Arbeitsbereiches.

• Personenschutzausrüstung.

• Anzahl der sich in Betrieb befindlichen Schweiß-

und Schneidanlagen.

• Sonstige Betriebsabläufe, die Dämpfe erzeugen

können.

Muss der Arbeitsplatz nationalen oder regionalen
Vorschriften entsprechen, kann nur durch im Betrieb
vorgenommene Überwachung und Prüfung ermittelt
werden, ob der Betrieb oberhalb oder unterhalb des
zulässigen Niveaus liegt.

Zur Verringerung des Risikos der Belastung durch
Dämpfe:

• Vor dem Schneiden alle Beschichtungen und

Lösemittel vom Metall entfernen.

• Vor Ort eine Entlüftung vornehmen, um Dämpfe aus

der Luft zu entfernen.

• Dämpfe nicht einatmen. Beim Schneiden von Metall,

das mit giftigen Elementen beschichtet ist, das solche
enthält oder bei dem der Verdacht besteht, dass es
giftige Elemente enthält, Atemschutzmaske mit
Luftzufuhr tragen.

• Es ist sicherzustellen, dass diejenigen, die Schweiß-

oder Schneidausrüstungen bedienen und
Atemschutzvorrichtungen mit Luftzufuhr einsetzen, für
den ordnungsgemäßen Einsatz solcher Ausrüstungen
qualifiziert und ausgebildet sind.

• Niemals Behälter schneiden, in deren Innerem sich

möglicherweise giftige Materialien befinden. Die
Behälter sind vorher ordnungsgemäß zu entleeren
und zu reinigen.

• Die Luftqualität erforderlichenfalls überwachen und

überprüfen.

• Den örtlichen Experten für die Umsetzung eines

Lageplanes zur Gewährleistung einer sicheren
Luftqualität zu Rate ziehen.

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