Allgemeine sicherheitshinweise, Allg emeine sicherheitshinw eise – HP Velotechnik Spirit Benutzerhandbuch

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Allg

emeine Sicherheitshinw

eise

HP

Velotechnik

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Benutzung im Straßenverkehr

Vor Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr
muß das Fahrrad entsprechend der jeweils gül-
tigen gesetzlichen Vorschriften mit sicherheits-

relevanten Komponenten wie Lichtanlage, Re-
flektoren, Glocke etc. ausgerüstet werden. In
Deutschland ist dafür die Straßenverkehrs-
Zulassungsordnung (StVZO) maßgebend, die

bestimmte Mindestanforderungen stellt.

Diese sind unter anderem (bitte fragen Sie
Ihren Fachhändler nach dem aktuellen Stand):

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Alle lichttechnischen Einrichtungen müssen ein
amtliches Prüfzeichen aufweisen. Dies besteht
aus einer Schlangenlinie, dem Buchstaben „K“
und einer Zahl. Der hintere Großflächenreflek-
tor muß eine „Z“-Markierung haben. Nur Bau-
teile mit diesem Prüfzeichen dürfen im
Straßenverkehr eingesetzt werden.

Allgemeine Sicherheitshinweise

Verwendungszweck

Ihr Spirit ist ein Fahrrad für die Benutzung auf
Straßen und befestigten Wegen.

Ein Einsatz zu Rennsport- und Geländesport-
zwecken, Sprüngen, Radakrobatik sowie das
Überfahren von Bordsteinkanten,Treppen etc.
ist nicht vorgesehen.

Bei Schäden, die aus einer bestimmungswidri-
gen Verwendung, Montagefehlern,Vorsatz,
Unfällen oder ähnlichen Aktivitäten resultieren,

können weder Gewährleistungs- noch
Haftungsansprüche gegenüber HP V

ELOTECHNIK

geltend gemacht werden. Zur bestimmungsge-
mäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung
der vorgeschriebenen Betriebs-,Wartungs-,

und Instandhaltungsbedingungen.

Einfahrphase

Die ersten 300 km sind eine wichtige
Einfahrphase: Bei der ersten Benutzung eines
neuen Fahrrades kann es zu Setzbewegungen

der Schrauben kommen, die sich dabei lockern
können. Züge und Speichen können sich deh-
nen. Lagerungen können Spiel bekommen.
Seien Sie in dieser Zeit bitte besonders auf-
merksam.

Nach 300 km Fahrtstrecke oder spätestens
2 Monaten muß eine Erstinspektion von Ihrem
Zweiradmechaniker durchgeführt werden.
Bitte lassen Sie sich diese Erstinspektion und
die durchgeführten Arbeiten vom Zweirad-
mechaniker im Inspektionspaß auf S. 57 ff. be-
stätigen. Die Erstinspektion ist Voraussetzung
für die weitere Gebrauchsfähigkeit des Rades
und die Gültigkeit Ihrer Gewährleistungs- und
Garantieansprüche.

Zwei funktionstüchtige, voneinander unab-
hängige Bremsen. Jeweils eine Bremse für
Vorder- und Hinterrad sind vorgeschrie-

ben, die Funktionsweise ist dagegen nicht
verbindlich geregelt.
Eine betriebsbereite Dynamo-
Beleuchtungsanlage mit nach vorne
gerichtetem, weißem Scheinwerfer, dessen

Lichtkegelmitte in 10 m Entfernung auf die
Fahrbahn auftritt.
Eine rote Schlußleuchte und ein roter
Rückstrahler, die auch kombiniert sein

können.
Mindestens ein nach vorn gerichteter
weißer Frontreflektor und ein nach hinten
gerichteter roter Großflächenreflektor.
Je zwei gelbe Speichenreflektoren am
Vorder- und Hinterrad.Auch Reifen oder
Felgen mit einem seitlichen weißen

Reflexring sind erlaubt.
Gelbe Rückstrahler an beiden Seiten der
Pedale.

Eine helltönende Glocke.

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