ROHM KSKF - Clamping claw chuck Benutzerhandbuch
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- Beschreibung
Kraftbetätigtes Spannklauenfutter Ø320/3/1
Datum:
29.11.2005
4W-RN1670
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R
ÖHM
GmbH, Heinrich-Röhm-Str. 50, 89567 Sontheim/Brz., GERMANY, Tel. (49)7325/16-0
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Zum Einsatz auf Schleifmaschinen wegen dafür nicht ausreichender Späne- und Kühlmittelabdich-
tung nicht geeignet.
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Die in den technischen Daten angegebenen Grenzwerte (z. B. maximale Betätigungskraft, max.
zulässige Drehzahl) müssen eingehalten werden.
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Mit dem Spannfutter dürfen alle gängigen Metallwerkstoffe bearbeitet werden. Zur Bearbeitung
nicht zugelassen sind:
• Werkstoffe, die gefährlich sind oder die bei der Bearbeitung gefährliche Stoffe freisetzen (z. B.
Sprengstoffe, toxische reagierende Stoffe, radioaktive Stoffe).
• Werkstoffe, die brennbar sind (z. B. Magnesium- oder Titanwerkstoffe)
• Werkstoffe, bei deren Bearbeitung explosive Stäube entstehen
• Werkstoffe, die unzureichende Eigenstabilität besitzen oder ihre Form durch die Krafteinwir-
kung des Spannmittels ändern.
• Nichtmetalle wie z. B. Kunststoffe, Gummi usw. dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung
durch den Hersteller gespannt und bearbeitet werden.
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Die Maschine, in die das Spannfutter eingebaut ist, darf nur mit Kühlschmierstoffen auf Wasserba-
sis mit einem Ölanteil < 15 % betrieben werden.
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Bei Verwendung eines Kühlschmierstoffes auf Wasserbasis mit einem Ölanteil größer 15 % und
bei nicht wassermischbaren Kühlschmierstoffen müssen entsprechende Schutzmaßnahmen ergrif-
fen werden (z. B. Brandschutzeinheit).
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Beim Einsatz eines Minimalmengenschmiersystems und bei Trockenbearbeitung besteht ein poten-
zielles Brandrisiko. Deshalb darf der Einsatz eines solchen Systems nur nach Rücksprache mit dem
Hersteller erfolgen. Dabei muss geprüft werden, welche weiteren Einheiten für einen sicheren Be-
trieb der Maschine erforderlich sind. (z. B. Absaugeinheit).
Bestimmungswidrige Verwendung / naheliegender Missbrauch
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Die Form und Masse des zu bearbeiteten Werkstückes vor, während und nach der Bearbeitung ist
von großer Bedeutung. Deshalb gilt:
• Werkstücke müssen eine ausgeglichene Masse besitzen.
• Bei unwuchtigen Werkstücken muss das Spannfutter angepasst oder die Drehzahl reduziert wer-
den.
• Es dürfen nur vom Hersteller zugelassene Spannfutter mit entsprechendem Zubehör, z. B. Ba-
cken, verwendet werden.
• Das Spannfutter muss entsprechend der Angaben in der Benutzerdokumentation und geltenden
Richtlinien ausgelegt und verwendet werden.
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Veränderungen an dem Spannfutter sind generell mit einem Sicherheitsrisiko verbunden. Deshalb
gilt:
• Veränderungen an dem Spannfutter dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des Herstellers
vorgenommen werden. Dies gilt besonders für alle Sicherheitseinrichtungen, elektrischen Schal-
tungen und die Software der Maschinensteuerung.
• Alle Veränderungen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.
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Die Verwendung von Originalteilen ist von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit des
Spannfutters. Deshalb gilt:
• Ersatzteile, Zusatzeinrichtungen, Baugruppen oder sonstiges Zubehör von Fremdherstellern
müssen vom Hersteller zugelassen werden.