I. qualifikation des bedieners, Ii. verletzungsgefahren – ROHM KSKF - Clamping claw chuck Benutzerhandbuch
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- Gefahrenhinweise
Kraftbetätigtes Spannklauenfutter Ø320/3/1
Datum:
29.11.2005
4W-RN1670
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ÖHM
GmbH, Heinrich-Röhm-Str. 50, 89567 Sontheim/Brz., GERMANY, Tel. (49)7325/16-0
I. Qualifikation des Bedieners
Personen, welche keine Erfahrungen im Umgang mit Spanneinrichtungen aufweisen, sind durch
unsachgemäßes Verhalten, vor allem während der Einrichtarbeiten durch die auftretenden Spann-
bewegungen und -kräfte, besonderen Verletzungsgefahren ausgesetzt.
Daher dürfen Spanneinrichtungen nur von Personen benutzt, eingerichtet oder instandgesetzt wer-
den, welche hierzu besonders ausgebildet oder geschult sind bzw. über langjährige Erfahrungen
verfügen.
Nach dem Aufbau der Spanneinrichtung muss vor Inbetriebnahme deren Funktion geprüft werden.
Zwei wichtige Punkte sind:
Spannkraft: Bei max. Betätigungskraft/Druck muss die für das Spannmittel angegebene
Spannkraft (+15%) erreicht werden.
Hubkontrolle: Der Hub des Spannkolbens muss in der vorderen und hinteren Endlage einen Si-
cherheitsbereich aufweisen. Die Bearbeitung darf erst anlaufen, wenn der Spann-
kolben den Sicherheitsbereich durchfahren hat. Für die Spannwegüberwachung
dürfen nur Grenztaster eingesetzt werden, die den Anforderungen für Sicherheits-
grenztaster nach VDE 0113/12.73 Abschnitt 7.1.3 entsprechen.
II. Verletzungsgefahren
Aus technischen Gründen kann diese Baugruppe teilweise aus scharfkantigen Einzelteilen beste-
hen. Um Verletzungsgefahren vorzubeugen, ist bei daran vorzunehmenden Tätigkeiten mit beson-
derer Vorsicht vorzugehen!
1. Ansteuerung
Um ein unbeabsichtigtes Umschalten des Betätigungsdrucks von der Spann- auf die Löselei-
tung zu verhindern, müssen in der hydraulischen Steuerung ausschließlich rastende Ventile
verwendet werden.
2. Eingebaute Energiespeicher
Bewegliche Teile, die mit Druck-, Zug-, sonstigen Federn oder mit anderen elastischen Ele-
menten vorgespannt sind, stellen durch die darin gespeicherte Energie ein Gefahrenpotential
dar. Dessen Unterschätzung kann zu schweren Verletzungen durch unkontrollierbare, ge-
schossartig umherfliegende Einzelteile führen. Bevor weitere Arbeiten durchgeführt werden
können, ist diese gespeicherte Energie abzubauen. Spanneinrichtungen, die zerlegt werden sol-
len, sind deshalb mit Hilfe der zugehörigen Zusammenstellungszeichnungen auf derartige Ge-
fahrenquellen hin zu untersuchen.
Sollte das "Entschärfen" dieser gespeicherten Energie nicht gefahrlos möglich sein, ist die De-
montage von autorisierten Mitarbeitern der F
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durchzuführen.
3. Berechnung der erforderlichen Spannkräfte
Soll diese Spannvorrichtung das Werkstück gegenüber von außen aufgebrachten Bearbeitungs-
kräften halten oder spannen, so müssen die auftretenden Bearbeitungskräfte für eine bestimmte
Bearbeitungsaufgabe ermittelt und mit einem dem Berechnungsverfahren und der Bearbeitung
angepassten Sicherheitsaufschlag versehen werden. Mindestens diese so ermittelten Spannkräf-
te müssen dann von der Spannvorrichtung aufgebracht werden können.
4. Einsatz anderer/weiterer Spanneinsätze/Werkstücke
Für den Einsatz von Spanneinsätzen bzw. Werkstücken ist grundsätzlich die erforderliche Min-
destspannkraft zu ermitteln.
1. Spannen anderer/weiterer Werkstücke
Sind für diese Spanneinrichtung spezielle Spannsätze (Backen, Spanneinsätze, Anlagen,
Ausrichtelemente, Lagefixierungen, Spitzen usw.) vorgesehen, so dürfen mit diesen aus-
schließlich diejenigen Werkstücke in der Weise gespannt werden, für welche die Spannsätze
ausgelegt wurden. Wird dies nicht beachtet, so können durch ungenügend Spannkräfte oder
ungünstige Spannstellenplatzierungen Sach- und Personenschäden verursacht werden.