Pflichten des betreibers, Persönliche schutzausrüstung – ROHM KSKF - Clamping claw chuck Benutzerhandbuch

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- Beschreibung

Kraftbetätigtes Spannklauenfutter Ø320/3/1

Datum:

29.11.2005

4W-RN1670

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R

ÖHM

GmbH, Heinrich-Röhm-Str. 50, 89567 Sontheim/Brz., GERMANY, Tel. (49)7325/16-0

• Die Dokumentation des Fremdherstellers muss beachtet werden.

–

Bei der Entsorgung des Spannfutters von Hilfs-, Kühl- und Schmierstoffen müssen die einschlägi-
gen Vorschriften und Richtlinien beachtet werden.

Pflichten des Betreibers

–

Die angegebenen technischen Daten des Spannfutters müssen eingehalten werden.

–

Vor allen Arbeiten an dem Spannfutter ist sicherzustellen, dass:

• die entsprechenden Teile der Benutzerdokumentation dem zuständigen Personal zur Verfügung

stehen.

• die Benutzerdokumentation und Hinweisschilder an der Maschine und an dem Spannfutter vom

zuständigen Personal gelesen und verstanden wurden. Dies gilt besonders für alle Sicherheits-
und Warnhinweise.

• das zuständige Personal, entsprechend seiner Tätigkeit, ausreichend qualifiziert ist. Dies gilt be-

sonders für die Inbetriebnahme, Wartung/Instandhaltung und Reparatur, sowie für alle Arbeiten
an elektrischen Anlagen und Bauteilen. Einschlägige Vorschriften und Richtlinien sowie die Be-
nutzerdokumentation müssen beachtet werden.

• alle Sicherheitseinrichtungen ordnungsgemäß angebracht und funktionsfähig sind. Sicherheits-

einrichtungen dürfen nicht manipuliert oder außer Kraft gesetzt werden. Die Widerstandsklassen
der trennenden Schutzeinrichtungen (z. B. Schutzhauben, Sicherheitsfenster) müssen beachtet
werden.

• die Maschine und das Spannfutter sich in technisch einwandfreiem Zustand befindet.

• Alle beschädigten oder defekten Teile müssen umgehend erneuert werden. Dies gilt besonders

für alle Sicherheitseinrichtungen.

• bei Handbestückung der Maschine die Spannwege begrenzt sind.

• bei Handbestückung der Maschine steht die Verwendung von Schutzhandschuhen in engem Zu-

sammenhang mit dem Fertigungsprozess. Verwendung von Schutzhandschuhen mit Sicherheits-
beauftragten des Betreibers klären.

• Die Verwendung von Druckluft zur Reinigung des Spannfutters ist verboten.

• Starke Hitzeentwicklung, offenes Feuer oder sonstige Zündquellen (z. B. Zigaretten) im Umge-

bungsbereich des Spannfutters sind verboten.

–

Angaben zu Hilfs-, Kühl- und Schmierstoffen, sowie für Angaben zur Wartung/Instandhaltung des
Spannfutters müssen beachtet werden. Bei Transport, Wartung/Instandhaltung und Reparatur müs-
sen evtl. benötigte, zusätzliche Sicherheitseinrichtungen verwendet werden.

–

Kollisionen gilt es zu vermeiden. Bearbeitungsablauf auf mögliche Kollision hin überprüfen.
Kommt es dennoch zu einer Kollision, muss das Spannfutter gemäß den Angaben in der Benutzer-
dokumentation überprüft werden.

–

Die Vermeidung von Bränden/Explosionen obliegt dem Betreiber. Die erforderlichen Maßnahmen
müssen in Zusammenarbeit mit den erforderlichen Institutionen (z. B. Brandschutzbeauftragter,
Feuerversicherer, Feuerwehr) festgelegt werden. Dies gilt besonders für Maschinen, die in der Re-
gel unbeaufsichtigt betrieben werden.

Persönliche Schutzausrüstung

–

Die Bereitstellung der persönlichen Schutzausrüstung muss der Betreiber der Maschine sicherstel-
len. Die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung steht in engem Zusammenhang mit dem

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