ROHM KSKF - Clamping claw chuck Benutzerhandbuch
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- Gefahrenhinweise
Kraftbetätigtes Spannklauenfutter Ø320/3/1
Datum:
29.11.2005
4W-RN1670
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R
ÖHM
GmbH, Heinrich-Röhm-Str. 50, 89567 Sontheim/Brz., GERMANY, Tel. (49)7325/16-0
Sollen deshalb weitere bzw. ähnliche Werkstücke mit dem gleichen Spannsatz gespannt
werden, so ist dazu die schriftliche Genehmigung des Herstellers erforderlich.
5. Spannkraftkontrolle/Spanneinrichtungen ohne permanente Druckzufuhr
1. Spannkraftkontrolle (allgemein)
Gemäß § 6.2 Nr. d) EN 1550 müssen statische Spannkraftmessvorrichtungen verwendet
werden, um den Wartungszustand in regelmäßigen Zeitabständen gemäß den Wartungsan-
leitungen zu überprüfen. Danach muss nach ca. 40 Betriebsstunden - unabhängig von der
Spannfrequenz - eine Spannkraftkontrolle erfolgen.
Falls erforderlich, sind dazu spezielle Spannkraftmessbacken oder -vorrichtungen (Druck-
messdosen) zu verwenden.
2. Spanneinrichtungen ohne permanente Druckzufuhr
Es gibt Spanneinrichtungen, bei denen während des Betriebes die hydraulische oder pneu-
matische Verbindung zur Druckquelle unterbrochen wird (z.B. bei LVE/HVE). Dadurch
kann es zu einem allmählichen Druckabfall kommen. Die Spannkraft kann dabei soweit ab-
nehmen, dass das Werkstück nicht mehr ausreichend gespannt ist. Um diesen Druckverlust
auszugleichen, muss aus Sicherheitsgründen alle 10 Minuten der Spanndruck für mindestens
10 Sekunden aktiviert werden.
Dies gilt ebenfalls nach längeren Betriebspausen, z.B. wenn die Bearbeitung während der
Nacht unterbrochen und erst am nächsten Morgen fortgesetzt wird.
Empfohlenes Spannkraft-Messsystem EDS:
EDS 50 kpl.
Id.-Nr.
161425
EDS 100 kpl.
Id.-Nr.
161426
EDS 50/100 kpl. Id.-Nr.
161427
6. Festigkeit des zu spannenden Werkstücks
Um ein sicheres Spannen des Werkstücks bei den auftretenden Bearbeitungskräften zu gewähr-
leisten, muss der eingespannte Werkstoff eine der Spannkraft angemessene Festigkeit haben
und darf nur geringfügig kompressibel sein.
Nichtmetalle wie z. B. Kunststoffe, Gummi usw. dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung
durch den Hersteller gespannt und bearbeitet werden!
7. Montage- und Einrichtarbeiten
Durch Spannbewegungen, evtl. Richtbewegungen usw. werden kurze Wege unter z. T. großen
Kräften in kurzen Zeiten durchfahren.
Grundsätzlich muss deshalb bei Montage- und Einrichtearbeiten die zur Spannvorrichtungsbe-
tätigung vorgesehene Antriebseinrichtung ausdrücklich ausgeschaltet werden. Sollte allerdings
im Einrichtebetrieb auf die Spannbewegung nicht verzichtet werden können, so muss bei
Spannwegen größer als 4 mm
–
eine fest- oder vorübergehend angebaute Werkstückhaltevorrichtung an der Vorrichtung
montiert sein,
oder
–
eine unabhängig betätigte eingebaute Haltevorrichtung (z.B. Zentrierbacken bei Zentrier-
und Planspannfuttern) vorhanden sein,
oder
–
eine Werkstück-Beladehilfe (z. B. Ladestock) vorgesehen werden,
oder
–
die Einrichtarbeiten müssen im hydraulischen, pneumatischen bzw. elektrischen Tipp-
Betrieb (entsprechende Steuerung muss möglich sein!) durchgeführt werden.
Die Art dieser Einrichtehilfsvorrichtung hängt grundsätzlich von der verwendeten Bearbei-
tungsmaschine ab und ist gegebenenfalls gesondert zu beschaffen!
Der Maschinenbetreiber hat dafür zu sorgen, dass während des gesamten Spannvorgangs jegli-
che Gefährdung von Personen durch die Spannmittelbewegungen ausgeschlossen ist. Zu die-
sem Zweck sind entweder 2-Hand-Betätigungen zur Spanneinleitung oder - noch besser - ent-