JLG SSV10 Operator Manual Benutzerhandbuch
Seite 14

ABSCHNITT 1 - SICHERHEITSMASSNAHMEN
1-4
– JLG-Hubarbeitsbühne –
3122459
• Vor Inbetriebnahme der Maschine sicherstellen, dass alle
Geländer und Türen geschlossen und in der ordnungsge-
mäßen Stellung verriegelt sind.
• Mit beiden Füßen stets sicher auf dem Arbeitskorbboden
stehen. Niemals Leitern, Kisten, Trittleitern, Bohlen oder
ähnliche Gegenstände auf den Arbeitskorb stellen, um
zusätzliche Reichweite zu erlangen.
• Die Mastbaugruppe niemals zum Betreten oder Verlassen
des Arbeitskorbs verwenden.
• Beim Betreten oder Verlassen des Arbeitskorbs äußerst
vorsichtig vorgehen. Sicherstellen, dass die Mastbau-
gruppe vollständig abgesenkt ist. Beim Betreten und Ver-
lassen des Arbeitskorbs die Vorderseite des Körpers zur
Maschine wenden. Immer “Drei-Punkt-Kontakt” mit der
Maschine halten, d. h. zwei Hände und ein Fuß oder zwei
Füße und eine Hand werden beim Betreten und Verlassen
stets verwendet.
• Betreten von Bauwerken vom angehobenen Arbeitskorb
aus wird abgeraten. Wo derartige Übergänge nötig sind,
den Arbeitskorb nur durch das Tor betreten und verlassen,
wenn er sich innerhalb 0,3 m (1 ft) eines sicheren und sta-
bilen Bauwerks befindet. Eine hundertprozentige Anbin-
dung mit zwei Abzugsleinen ist in dieser Situation auch
erforderlich. Eine Abzugsleine muss am Arbeitskorb befes-
tigt werden, während die zweite am Bauwerk befestigt wird.
Die am Arbeitskorb befestigte Abzugsleine darf erst gelöst
werden, wenn der Übergang zum Bauwerk beendet ist.
ABSCHNITT 1 - SICHERHEITSMASSNAHMEN
1-4
– JLG-Hubarbeitsbühne –
3122459
• Vor Inbetriebnahme der Maschine sicherstellen, dass alle
Geländer und Türen geschlossen und in der ordnungsge-
mäßen Stellung verriegelt sind.
• Mit beiden Füßen stets sicher auf dem Arbeitskorbboden
stehen. Niemals Leitern, Kisten, Trittleitern, Bohlen oder
ähnliche Gegenstände auf den Arbeitskorb stellen, um
zusätzliche Reichweite zu erlangen.
• Die Mastbaugruppe niemals zum Betreten oder Verlassen
des Arbeitskorbs verwenden.
• Beim Betreten oder Verlassen des Arbeitskorbs äußerst
vorsichtig vorgehen. Sicherstellen, dass die Mastbau-
gruppe vollständig abgesenkt ist. Beim Betreten und Ver-
lassen des Arbeitskorbs die Vorderseite des Körpers zur
Maschine wenden. Immer “Drei-Punkt-Kontakt” mit der
Maschine halten, d. h. zwei Hände und ein Fuß oder zwei
Füße und eine Hand werden beim Betreten und Verlassen
stets verwendet.
• Betreten von Bauwerken vom angehobenen Arbeitskorb
aus wird abgeraten. Wo derartige Übergänge nötig sind,
den Arbeitskorb nur durch das Tor betreten und verlassen,
wenn er sich innerhalb 0,3 m (1 ft) eines sicheren und sta-
bilen Bauwerks befindet. Eine hundertprozentige Anbin-
dung mit zwei Abzugsleinen ist in dieser Situation auch
erforderlich. Eine Abzugsleine muss am Arbeitskorb befes-
tigt werden, während die zweite am Bauwerk befestigt wird.
Die am Arbeitskorb befestigte Abzugsleine darf erst gelöst
werden, wenn der Übergang zum Bauwerk beendet ist.