JLG SSV10 Operator Manual Benutzerhandbuch
Seite 17

ABSCHNITT 1 - SICHERHEITSMASSNAHMEN
3122459
– JLG-Hubarbeitsbühne –
1-7
Quetsch- und Kollisionsgefahren
• Sämtliches Bedienungspersonal und alles Personal am
Boden müssen Schutzkleidung tragen.
• Die Abstände zum Arbeitsbereich oberhalb, seitlich und
unterhalb des Arbeitskorbs beachten, wenn gefahren bzw.
der Arbeitskorb angehoben oder abgesenkt wird.
• Während des Betriebs alle Körperteile innerhalb des
Arbeitskorbgeländers halten.
• Beim Fahren in Bereichen mit eingeschränkter Sicht immer
einen Sicherungsposten aufstellen.
• Beim Fahren müssen Mitarbeiter, die keine Bedienungsauf-
gaben wahrnehmen, mindestens 1,8 m (6 ft) Abstand von
der Maschine halten.
• Die Fahrgeschwindigkeit gemäß den Bedingungen verrin-
gern, die durch die Bodenfläche, die räumlichen Verhält-
nisse, das Sichtfeld, die Neigung, die Position von Personal
und anderen Faktoren, die Kollisions- oder Verletzungsge-
fahren für Personal darstellen, gegeben sind.
• Den Bremsweg bei allen Fahrgeschwindigkeiten berück-
sichtigen.
• Beim Fahren zwischen Hindernissen und in beengten
Räumlichkeiten oder beim Rückwärtsfahren nicht mit
hohen Geschwindigkeiten fahren.
• Jederzeit ist mit äußerster Sorgfalt darauf zu achten, dass
keine Hindernisse gegen die Bedienelemente oder Perso-
nen im Arbeitskorb schlagen oder sie behindern.
• Sicherstellen, dass dem Bedienungspersonal anderer
Maschinen in der Höhe oder am Boden die Anwesenheit
der Hubarbeitsbühne bekannt ist. Die Stromversorgung
von Deckenlaufkränen unterbrechen.
• Personal davor warnen, nicht unter einem angehobenen
Arbeitskorb zu arbeiten, zu stehen oder zu gehen. Bei
Bedarf Abschrankungen auf dem Boden aufstellen.
ABSCHNITT 1 - SICHERHEITSMASSNAHMEN
3122459
– JLG-Hubarbeitsbühne –
1-7
Quetsch- und Kollisionsgefahren
• Sämtliches Bedienungspersonal und alles Personal am
Boden müssen Schutzkleidung tragen.
• Die Abstände zum Arbeitsbereich oberhalb, seitlich und
unterhalb des Arbeitskorbs beachten, wenn gefahren bzw.
der Arbeitskorb angehoben oder abgesenkt wird.
• Während des Betriebs alle Körperteile innerhalb des
Arbeitskorbgeländers halten.
• Beim Fahren in Bereichen mit eingeschränkter Sicht immer
einen Sicherungsposten aufstellen.
• Beim Fahren müssen Mitarbeiter, die keine Bedienungsauf-
gaben wahrnehmen, mindestens 1,8 m (6 ft) Abstand von
der Maschine halten.
• Die Fahrgeschwindigkeit gemäß den Bedingungen verrin-
gern, die durch die Bodenfläche, die räumlichen Verhält-
nisse, das Sichtfeld, die Neigung, die Position von Personal
und anderen Faktoren, die Kollisions- oder Verletzungsge-
fahren für Personal darstellen, gegeben sind.
• Den Bremsweg bei allen Fahrgeschwindigkeiten berück-
sichtigen.
• Beim Fahren zwischen Hindernissen und in beengten
Räumlichkeiten oder beim Rückwärtsfahren nicht mit
hohen Geschwindigkeiten fahren.
• Jederzeit ist mit äußerster Sorgfalt darauf zu achten, dass
keine Hindernisse gegen die Bedienelemente oder Perso-
nen im Arbeitskorb schlagen oder sie behindern.
• Sicherstellen, dass dem Bedienungspersonal anderer
Maschinen in der Höhe oder am Boden die Anwesenheit
der Hubarbeitsbühne bekannt ist. Die Stromversorgung
von Deckenlaufkränen unterbrechen.
• Personal davor warnen, nicht unter einem angehobenen
Arbeitskorb zu arbeiten, zu stehen oder zu gehen. Bei
Bedarf Abschrankungen auf dem Boden aufstellen.