Leica Biosystems PELORIS_PELORIS II Benutzerhandbuch

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Softwarelizenz-Bestimmungen

Leica PELORIS Benutzerhandbuch Ausg. K © Leica Biosystems Melbourne Pty Ltd 2011

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Lizenzerteilung

2.1

Zustimmung des Lizenznehmers
Der Lizenznehmer stimmt zu, dass er an alle Bestimmungen dieser Lizenz gebunden ist, wenn er die Software herunterlädt
oder installiert, oder wenn er dem Kauf, der Miete oder der anderweitigen Nutzung der Software oder von Waren, die die
Software enthalten, zustimmt.

2.2

Lizenzerteilung durch Leica Microsystems
Leica Microsystems erteilt dem Lizenznehmer nach Maßgabe dieser Vereinbarung eine nicht übertragbare, nicht-exklusive
Lizenz für den vereinbarungsgemäßen Gebrauch der Software und Dokumentation für seine internen Geschäftszwecke.

3

Nutzungseinschränkungen

Der Lizenznehmer muss:
(a)

Die Software und der vorgesehene Computer müssen in Übereinstimmung mit folgenden Bestimmungen genutzt
werden:

(i)

laborpraktiken, die im Einklang mit industriellen Anwendungen stehen;

(ii)

sämtliche geltenden Gesetze, Bestimmungen, Richtlinien und Entscheidungen juristischer oder behördlicher
Institutionen;

(iii)

sämtliche Patentrechte oder sonstige Eigentumsrechte Dritter; und

(iv)

sämtliche Angaben in der Dokumentation und dieser Vereinbarung.

(b)

Die Installation oder die Beauftragung zur Installation von Software auf dem vorgesehenen Computer ohne die
vorherige schriftliche Zustimmung von Leica Microsystems ist nicht gestattet.

(c)

Das Kopieren der vollständigen Software oder Teilen davon, oder die Zustimmung dazu (außer das Kopieren der
Software zu Zwecken der Datensicherung), ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Leica Microsystems ist nicht
gestattet.

(d)

Die Veröffentlichung, der Verleih oder die kommerzielle Nutzung der Software und Dokumentation oder Teilen davon,
sowie von eventuellen Adaptationen, Abänderungen oder Weiterentwicklungen der Software oder Dokumentation ist
nicht gestattet.

(e)

Der Verkauf, die Vermietung, der Verleih, die Unterlizenzvergabe, die Abtretung oder Übertragung der Software und
Dokumentation oder anderer vertraglicher Rechte ist nicht gestattet.

(f)

Die Software oder Dokumentation darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Leica Microsystems weder zum
Nutzen Dritter eingesetzt, noch Dritten zugänglich gemacht werden.

(g)

Es ist untersagt, Adaptionen, Reverse Engineering, Fehlerkorrekturen oder anderweitige Veränderung der Software
oder Dokumentation vorzunehmen oder auf der Software oder Dokumentation basierende Werke zu erstellen (über
das im geltenden Urheberschutzrecht erlaubte Ausmaß hinaus) sowie Dritten vorgenanntes zu genehmigen.

(h)

Dekompilieren, Dechiffrieren, Reverse Engineering, Disassemblieren oder anderweitige Umformung der Software in
eine für Menschen lesbare Form, um an Geschäftsgeheimnisse oder vertrauliche Informationen in der Software zu
gelangen sowie die Erteilung der Genehmigung an Dritte hierfür sind untersagt.

(i)

Erfüllung etwaiger Anweisungen seitens Leica Microsystems im Zusammenhang mit der Installation oder Benutzung
der Software und Dokumentation.

4

Geistiges Eigentum

4.1

Urheberschutzrechte
Die Urheberschutzrechte, insbesondere jene auf Bilder, Audio- und Videodaten sowie Texte in der Software, befinden sich im
Eigentum von Leica Microsystems oder wurden hierfür lizenziert. Durch diese Vereinbarung werden keinerlei
Urheberschutzrechte an den Lizenznehmer übertragen.

4.2

Eigentumskennzeichen
Der Lizenznehmer darf keine Hinweise auf Eigentumsrechte, Informationen zur Rechtsausübung oder Seriennummern, die
auf den durch die Urheberschutzrechte geschützten Produkten, oder Kopien davon, erscheinen, daran befestigt oder darauf
eingetragen sind, verändern oder entfernen. Ferner ist er nicht berechtigt, Marken, Geschäfts- oder Firmennamen zu
benutzen oder zu versuchen, diese registrieren zu lassen, wenn sie mit einer geschützten Marke oder einem Firmen- oder
Produktnamen von Leica Microsystems verwechselt werden könnten.

4.3

Verletzung von geistigem Eigentum
Der Lizenznehmer muss:

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