3 gewährleistung und konformität, 1 gewährleistung – Metrohm 817 Bioscan Benutzerhandbuch

Seite 79

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6.3 Gewährleistung und Konformität

817 Bioscan/

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6.3

Gewährleistung und Konformität

6.3.1 Gewährleistung

Die Gewährleistung auf unseren Erzeugnissen beschränkt sich darauf,
dass Defekte, die nachweisbar auf Material-, Konstruktions- oder Fabri-
kationsfehler zurückzuführen sind und innerhalb von 12 Monaten, vom
Tage der Lieferung an gerechnet, auftreten, in unseren Werkstätten kos-
tenlos behoben werden. Transportkosten gehen zu Lasten des Bestel-
lers.

Bei Tag- und Nachtbetrieb beträgt die Gewährleistung 6 Monate.

Glasbruch bei Elektroden oder anderen Glasteilen sind von der Ge-
währleistung ausgenommen. Kontrollen, die nicht durch Material- oder
Fabrikationsfehler bedingt sind, werden auch während der Gewährleis-
tungszeit verrechnet. Für Fremdfabrikate, soweit diese einen wesentli-
chen Teil unseres Gerätes ausmachen, gelten die Gewährleistungs-
bestimmungen des Herstellers.

Für die Genauigkeitsgewährleistung sind die in dieser Gebrauchsan-
weisung genannten technischen Daten massgebend.

Wegen Mängeln in Material, Konstruktion oder Ausführung, sowie we-
gen Fehlens zugesicherter Eigenschaften hat der Besteller keine Rech-
te und Ansprüche ausser den oben genannten.

Sind beim Empfang einer Sendung an der Verpackung Beschädigun-
gen sichtbar, oder zeigen sich nach dem Auspacken Transportschäden
an der Ware, so ist der Frachtführer unverzüglich zu benachrichtigen
und die Aufnahme eines Schadenprotokolls zu verlangen. Das Fehlen
eines offiziellen Schadenprotokolls entbindet Metrohm von jeder Er-
satzpflicht.

Bei Rücksendungen irgendwelcher Geräte und Teile ist nach Möglich-
keit die Originalverpackung zu verwenden. Dies gilt vor allem für Gerä-
te, Elektroden, Bürettenzylinder und PTFE-Kolben. Vor dem Einbetten in
Holzwolle oder ähnliches Material sind die Teile staubdicht einzupacken
(für Apparate unbedingt Plastiksack verwenden). Sind im Lieferumfang
offene Baugruppen beigepackt, die empfindlich sind gegen elektrosta-
tische Spannungen (z.B. Datenschnittstellen usw.), so sind diese in der
zugehörigen Original-Schutzverpackung, z.B. leitende Schutzbeutel, zu-
rückzusenden. (Ausnahme: Baugruppen mit eingebauter Spannungs-
quelle gehören in nicht leitende Schutzverpackung.)

Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen,
lehnt die Firma Metrohm eine Gewährleistungspflicht ab.

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