Warnung, Achtung, 11 entsorgung – Elmo Rietschle L-BV3 Benutzerhandbuch

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Entsorgung

© Gardner Denver Deutschland GmbH

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10.3 Service / Kundendienst

Für Arbeiten (insbesondere den Einbau von
Ersatzteilen sowie Wartungs- und Reparatur-
arbeiten), die nicht in dieser Betriebsanleitung
beschrieben sind, steht Ihnen unser Service
zur Verfügung (siehe Deckblatt dieser Be-
triebsanleitung).

Bei Rücksendungen von Aggregaten Folgen-
des beachten:

 Vor dem Versand:

Aggregat rückstandsfrei entleeren,
wie in Kapitel 9.1, "Entleeren", S. 22,
beschrieben.

Aggregat außen reinigen,
wie in Kapitel 10.1, "Wartung", S. 24,
beschrieben.

 Das Aggregat muss komplett, d.h. nicht

demontiert, geliefert werden.

 Für den Versand sollte nur die Originalver-

packung verwendet werden.

 Jedem Aggregat muss eine vollständig

ausgefüllte „Erklärung zur gesundheitlichen
Unbedenklichkeit und zum Umweltschutz“,
S. 31 beiliegen.

 Das Original-Typenschild des Aggregats

muss ordnungsgemäß angebracht, intakt
und leserlich sein.
Alle Gewährleistungsansprüche verfallen
für Aggregate, die ohne Original-
Typenschild oder mit zerstörtem Original-
Typenschild zu einer Schadensbegutach-
tung geliefert werden.

 Bei Gewährleistungsansprüchen sind dem

Hersteller Einsatzbedingungen, Betriebs-
dauer usw. mitzuteilen und ggf. auf Anfrage
weitere detaillierte Angaben zu liefern.



10.4 Dekontamination

und

Unbedenklich-

keitserklärung

WARNUNG

Gefahr durch brennbare, ätzende oder gifti-
ge Stoffe!
Zum Schutz von Umwelt und Personen gilt:
Aggregate, die mit gefährlichen Stoffen in
Berührung gekommen sind, müssen unbedingt
vor Weitergabe an eine Werkstatt dekontami-
niert werden!





Jedem Aggregat, das zur Inspektion, Wartung
oder Reparatur an eine Werkstatt gegeben
wird, muss eine sogenannte Unbedenklich-
keitserklärung

beigefügt werden.


Die Unbedenklichkeitserklärung

 findet sich als Vordruck zum Fotokopieren

auf Seite 31,

 ist

rechtsverbindlich,

 muss von autorisiertem Fachpersonal aus-

gefüllt und unterschrieben werden,

 muss für jedes zugesandte Aggregat aus-

gestellt werden (d.h., für jedes Aggregat ei-
ne eigene Erklärung),

 muss außen an der Verpackung des Ag-

gregats befestigt werden,

 sollte vor dem Versand zusätzlich als Kopie

z.B. per Fax an die ausführende Werkstatt
geschickt werden.


Dies dient dazu, sicherzustellen,

 dass das Aggregat nicht mit gefährlichen

Stoffen in Berührung gekommen ist,

 dass ein Aggregat, das mit gefährlichen

Stoffen in Berührung gekommen ist, ausrei-
chend dekontaminiert wurde,

 dass das Inspektions-, Wartungs- oder

Reparaturpersonal ggf. die erforderlichen
Schutzmaßnahmen ergreifen kann.

ACHTUNG

Die Inspektion / Wartung / Reparatur des Ag-
gregats in der Werkstatt wird erst begonnen,
wenn auch die Unbedenklichkeitserklärung
vorliegt!
Falls die Unbedenklichkeitserklärung nicht
mitgeliefert wird,
kann es daher zu Terminverzögerungen kom-
men!


11 Entsorgung

Lassen Sie das gesamte Aggregat bei einem
geeigneten Entsorger verschrotten. Besondere
Maßnahmen sind hierbei nicht notwendig.

Für weitere Informationen zur Entsorgung des
Aggregats fragen Sie beim Service nach.

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