Flowserve 587 Mixerpac Benutzerhandbuch

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Mixerpac 587 - Montage- und Wartungsanleitung für Maschinenbauteile

In beiden Dichtspalten wird hierdurch ein Dichtfilm durch die Sperrflüssigkeit erzeugt
und der Austritt von Produkt in die Sperrflüssigkeit bzw. an die Atmosphäre wird
verhindert.
Es muss immer Flüssigkeit an den Dichtspalten vorhanden sein, um einen Dichtfilm
zu erzeugen. Der Dichtfilm existiert bereits bei nicht drehender Rührwerkswelle.

Die Dichtflächen der Gleit- und Gegenringe sind bei drehender Welle durch den
Dichtfilm voneinander getrennt und arbeiten unter diesen Bedingungen nahezu kon-
takt- und verschleißfrei.

Die Auswahl der Sperrflüssigkeit muss im Hinblick auf die Verwendung in den
jeweiligen Anlagen abgestimmt werden. In jedem Fall ist saubere Sperrflüssigkeit zu
verwenden. Der Verbrauch von Sperrflüssigkeit ist äußerst gering und abhängig von
den jeweiligen Betriebsdaten. Die Verbrauchsmenge der Sperrflüssigkeit gelangt über
den produktseitigen Dichtspalt in das Produkt, bzw. über den atmosphärenseitigen
Dichtspalt an die Atmosphäre und wird hier über den Anschluss C abgeleitet.

1.5 Funktionsvoraussetzungen

Die Funktion der MIXERPAC wird nur erreicht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt
werden:

• Einspeisen von gefilterter (Filterfeinheit < 5 µm) Sperrflüssigkeit am Anschluss A.
• Plangeläppte Dichtflächen.
• Rechtwinkligkeit der Dichtflächen zur Wellenachse.
• Freie, ungezwängte Beweglichkeit der rotierenden Teile innerhalb der spezifizierten

Toleranzen.

• Belagbildung auf den Oberflächen der Welle bzw. der Wellenhülse durch z. B.

Kristallisation oder Polymerisation sind auszuschließen.

• Vermeiden von Produktanhaftung im Bereich der Dichtspalte.
• Dauerhafter Dichtfilm im produkt- bzw. atmosphärenseitigen Dichtspalt.
• Einhalten der spezifizierten Betriebsdaten gemäß Punkt 1.1, bzw. dem zugehörigen

Datenblatt.

Werden diese Funktionsvoraussetzungen nicht erfüllt, erhöht sich z. B. der Sperr-
flüssigkeitsverbrauch und Anteile des Produktes können an die Atmosphäre austre-
ten. Des Weiteren können bei Nichtbeachtung hohe Bauteiltemperaturen entstehen.

!

Siehe Richtlinie 94/9/EG. EN 13463, Teil 1 - 8.

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