Flowserve 587 Mixerpac Benutzerhandbuch
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Mixerpac 587 - Montage- und Wartungsanleitung für Maschinenbauteile
8.0 Inbetriebnahme der Maschine
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Vor der Inbetriebnahme der Maschine die Montagelaschen an der MIXERPAC
unbedingt ausrücken (siehe Punkt 6.8).
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Teile an der MIXERPAC, die sich während des Betreibens der Maschine bewegen,
wie z. B. die Schrumpfscheibe, müssen nach Angaben des Maschinenherstellers
mit geeigneten Schutzeinrichtungen gegen Berührung gesichert sein.
8.1 Nach erfolgter Montage, Anschluss des Versorgungssystems und sorgfältiger
Entlüftung des Dichtungsraumes steht die MIXERPAC zur Inbetriebnahme der
Maschine bereit.
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Es muss sichergestellt werden, dass der Dichtungsraum in jeder Betriebssituation
der Maschine komplett mit Versorgungsflüssigkeit gefüllt und entlüftet ist, um die
Reibungswärme, die zur Temperaturerhöhung an den Oberflächen der Gleitkörper
beiträgt, zu minimieren.
8.2 Die eingesetzte MIXERPAC ist drehrichtungsunabhängig.
8.3
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Der Dichtungsraum ist vor der Inbetriebnahme der Maschine sorgfältig zu entlüften.
8.4 Zur statischen Druckprobe des Produktbehälters muss der Sperrdruck gleich oder
größer dem Produktbehälterdruck sein und der Sperrdruck darf den Prüfdruck der
Sperrkammer nicht überschreiten, siehe Punkt 1.1.
8.5 Zur Kontrolle der unveränderten Lage der Wellenhülse nach der Druckprobe des
Produktbehälters eine Montagelasche einrasten lassen. Danach unbedingt die
Montagelasche entsprechend Punkt 6.8 wieder ausrasten.
8.6 Die Sperrflüssigkeit sollte bevorzugt Öl sein und muss eine kinematische Viskosität
bei der Inbetriebnahme und dem Betreiben der Maschine zwischen 1 und 50 mm²/s
(cSt) aufweisen. Die Verwendung von Wasser und Leichtsiedern (z. B. Methanol) als
Sperrflüssigkeit sind ebenfalls möglich. Bei der Verwendung von Leichtsiedern als
Sperrflüssigkeit muss eine hart / weich - Werkstoffpaarung (z. B. Hartkohle-Antimon
/ Siliziumkarbid) für die Gleitkörper gewählt werden.
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Bei der Auswahl des Versorgungssystems muss die Viskosität des eingesetzten
Mediums berücksichtigt werden.
Damit die genannte Viskositätsgrenze nicht unterschritten wird, muss eine Zwangs-
umwälzung und / oder eine ausreichende Kühlung der Sperrflüssigkeit erfolgen.
Damit die genannte Viskositätsgrenze nicht überschritten wird, muss die
benötigte Viskosität der Sperrflüssigkeit durch externes Heizen herbeigeführt wer-
den, dies gilt besonders, wenn die Umwälzung der Sperrflüssigkeit nur durch
Thermosiphonwirkung hervorgerufen wird.