Flowserve 587 Mixerpac Benutzerhandbuch
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2.0 Sicherheitshinweise
2.1
GEFAHR: Bedeutet, dass bei Nichtbeachtung Personengefährdung besteht und/
oder erheblicher Sachschaden auftreten kann.
!
ACHTUNG: Bedeutet, dass auf wichtige Informationen besonders hingewiesen
wird, weil sie möglicherweise auch für Fachkräfte nicht offensichtlich
sind. Die Beachtung dieser Hinweise ist jedoch unerlässlich, um
Störungen zu vermeiden, die ihrerseits mittelbar oder unmittelbar
schwere Personen- und / oder Sachschäden bewirken können.
2.2
Der Auftraggeber und / oder Betreiber muss sicherstellen, dass Personen, die
mit der Handhabung, der Montage und dem Betreiben der Maschine beauftragt
werden, diese Montage- und Wartungsanleitung sorgfältig lesen, bevor Montage-
oder Wartungsarbeiten an der MIXERPAC oder die Inbetriebnahme der Maschine
durchgeführt werden. Diese Personen sollen mit dem Aufbau und der Funktion
der MIXERPAC und des zugehörigen Versorgungssystems vertraut sein.
2.3
Bei Havarien kann Leckage in flüssiger oder gasförmiger Form vorliegen, die
gefährdende Wirkung entspricht der des Produktes und Gefährdung für Personen
und Umwelt kann bestehen. Die Sicherheits-, Unfall- und Umweltvorschriften des
Betreibers für diesen Anlagenteil sind unbedingt einzuhalten.
2.4
!
Teile, die mit Leckage in Berührung kommen, müssen korrosionsbeständig oder
entsprechend geschützt sein.
2.5
Unterliegt die Anwendung der MIXERPAC den Anforderungen nach der Richtlinie
94/9/EG, ist unbedingt auch der Anhang zur Montage- und Wartungsanleitung zur
ATEX - Richtlinie 94/9/EG zu beachten.
2.6
!
MIXERPAC, die zur Wartung oder Reparatur an FLOWSERVE angeliefert werden,
müssen dekontaminiert sein.
2.7
!
Beim Einsatz von Elastomeren aus EP (Ethylen, Propylen) - Kautschuk bzw. aus
Butyl - Kautschuk kein Fett oder Öl auf mineralischer Basis als Gleitmittel, bzw.
Sperrflüssigkeit verwenden.
2.8
Ein Ausfall, eine Wiederherstellung oder eine Änderung der Energieversorgung
für die Maschine und / oder das Versorgungssystem darf die Eigenschaften
der MIXERPAC nicht beeinträchtigen und / oder Gefährdung für Personen und
Umwelt darstellen.
2.9
Vom Maschinenhersteller eingesetzte Schutzeinrichtungen müssen den
Anforderungen entsprechend gestaltet sein, dürfen aber keine zusätzlichen
Gefährdungen verursachen. Sie müssen den notwendigen Bereich für den Zugang
zu Wartungsarbeiten an der MIXERPAC gewährleisten.