Ergänzende hinweise für die mc4-variante, Zulässige ausrichtungen der geräte – Guntermann & Drunck DVIVision-USB 2.0 Benutzerhandbuch

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Weiterführende Informationen

17 · G&D DVIVision-USB 2.0

Ergänzende Hinweise für die MC4-Variante

Zulässige Ausrichtungen der Geräte

Beachten Sie die in der Tabelle angegebenen Hinweise zur korrekten Ausrichtung und

der zu beachtenden Mindestabstände der Geräte sowie die ergänzenden Hinweise:

Rechnermodul (

MC4-CPU

)

Arbeitsplatzmodul (

MC4-CON

)

Zuläss

ige

Ausrichtungen

horizontal aufrecht (bevorzugt)

linke Geräteseite senkrecht nach

oben

Geräterückseite senkrecht nach

oben

horizontal aufrecht (bevorzugt)

linke Geräteseite senkrecht nach

oben

Geräterückseite senkrecht nach

oben

Mi

nd

es

ta

bs

n

d

e

Geräteober- und Unterseite:

Bei

Montage mehrerer Geräte über-

einander ist spätestens alle drei

Geräte ein Abstand von minde-

stens 2 cm einzuplanen.

Geräteunterseite:

Bei stehender

Unterbringung (z. B. auf einer

Tischplatte) wird unter der Gerä-

teunterseite ein freier Raum von

mindestens 7,9 mm (entspricht

der Höhe der Gerätefüße) emp-

fohlen.

Geräteseiten:

mindestens 5 cm

Geräteoberseite:

mindestens 3 cm

Geräteunterseite:

mindestens

7,9 mm (entspricht der Höhe der

Gerätefüße)

Geräteseiten:

mindestens 5 cm

Lu

ftzirkulation

Es ist stets sicherzustellen, dass

der rechten Seite (und ggf. der

Unterseite) kühle Luft in ausrei-

chender Menge zuströmt.

Die erwärmte Luft muss ungehin-

dert von den linken Seite (und ggf.

der Oberseite) fortströmen kön-

nen.

Es ist stets sicherzustellen, dass

der Unterseite und den Seiten

kühle Luft in ausreichender

Menge zuströmt.

Die erwärmte Luft muss ungehin-

dert von der Oberseite und den

Seiten fortströmen können.

Ergänzende

Hinwe

ise

Die zuströmende Luft muss in allen Fällen kühler sein als die zulässige

Umgebungstemperatur (siehe Technische Daten auf Seite 19).

Berücksichtigen Sie ggf. die Auswirkungen von in der Nähe befindlichen

Wärmequellen (beispielsweise durch weitere Geräte).

Die Unterbringung in geschlossenen beschränkten Räumlichkeiten ist in

der Regel nicht zulässig.

Vermeiden Sie die Verdeckung der Lüftungsöffnungen.

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