Ergänzende hinweise für die mc4-variante, Zulässige ausrichtungen der geräte – Guntermann & Drunck DVIVision-USB 2.0 Benutzerhandbuch
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Weiterführende Informationen
17 · G&D DVIVision-USB 2.0
Ergänzende Hinweise für die MC4-Variante
Zulässige Ausrichtungen der Geräte
Beachten Sie die in der Tabelle angegebenen Hinweise zur korrekten Ausrichtung und
der zu beachtenden Mindestabstände der Geräte sowie die ergänzenden Hinweise:
Rechnermodul (
MC4-CPU
)
Arbeitsplatzmodul (
MC4-CON
)
Zuläss
ige
Ausrichtungen
horizontal aufrecht (bevorzugt)
linke Geräteseite senkrecht nach
oben
Geräterückseite senkrecht nach
oben
horizontal aufrecht (bevorzugt)
linke Geräteseite senkrecht nach
oben
Geräterückseite senkrecht nach
oben
Mi
nd
es
ta
bs
tä
n
d
e
Geräteober- und Unterseite:
Bei
Montage mehrerer Geräte über-
einander ist spätestens alle drei
Geräte ein Abstand von minde-
stens 2 cm einzuplanen.
Geräteunterseite:
Bei stehender
Unterbringung (z. B. auf einer
Tischplatte) wird unter der Gerä-
teunterseite ein freier Raum von
mindestens 7,9 mm (entspricht
der Höhe der Gerätefüße) emp-
fohlen.
Geräteseiten:
mindestens 5 cm
Geräteoberseite:
mindestens 3 cm
Geräteunterseite:
mindestens
7,9 mm (entspricht der Höhe der
Gerätefüße)
Geräteseiten:
mindestens 5 cm
Lu
ftzirkulation
Es ist stets sicherzustellen, dass
der rechten Seite (und ggf. der
Unterseite) kühle Luft in ausrei-
chender Menge zuströmt.
Die erwärmte Luft muss ungehin-
dert von den linken Seite (und ggf.
der Oberseite) fortströmen kön-
nen.
Es ist stets sicherzustellen, dass
der Unterseite und den Seiten
kühle Luft in ausreichender
Menge zuströmt.
Die erwärmte Luft muss ungehin-
dert von der Oberseite und den
Seiten fortströmen können.
Ergänzende
Hinwe
ise
Die zuströmende Luft muss in allen Fällen kühler sein als die zulässige
Umgebungstemperatur (siehe Technische Daten auf Seite 19).
Berücksichtigen Sie ggf. die Auswirkungen von in der Nähe befindlichen
Wärmequellen (beispielsweise durch weitere Geräte).
Die Unterbringung in geschlossenen beschränkten Räumlichkeiten ist in
der Regel nicht zulässig.
Vermeiden Sie die Verdeckung der Lüftungsöffnungen.