Patentschutz, Haftungsbeschränkung, Nationale und örtliche vorschriften – Hypertherm MAXPRO200 Rev.1 Benutzerhandbuch

Seite 28: Haftungsgrenze, Versicherung, Übertragung von rechten

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MAXPRO200 Betriebsanleitung 807701 Revision 1

Gewährleistung

Patentschutz

Außer im Fall von Produkten, die nicht von Hypertherm
hergestellt wurden oder von einer anderen Person ohne
strenge Einhaltung der Vorgaben von Hypertherm
hergestellt wurden, und im Fall von Entwürfen, Verfahren,
Formeln oder Kombinationen, die nicht (auch nicht
angeblich) von Hypertherm entwickelt wurden, hat
Hypertherm das Recht, auf eigene Kosten Prozesse oder
Verfahren zu führen oder beizulegen, die gegen Sie mit
der Begründung eingeleitet werden, dass die Verwendung
eines Hypertherm-Produktes allein und nicht
in Verbindung mit einem anderen nicht von Hypertherm
bereitgestelltem Produkt ein Patent einer dritten Partei
verletzt. Benachrichtigen Sie Hypertherm unverzüglich,
sobald Sie erfahren, dass eine Klage gegen Sie
angestrengt oder angedroht wird, die sich auf eine
angebliche Patentverletzung bezieht (jedenfalls nicht
später als vierzehn (14) Tage, nachdem Sie von einer
Klage oder deren Androhung erfahren haben).
Voraussetzung für die Verpflichtung von Hypertherm, die
Verteidigung zu übernehmen, ist die alleinige Kontrolle von
Hypertherm über die Verteidigung des Klageverfahrens
und die Kooperation und Unterstützung des Beklagten.

Haftungsbeschränkung

Hypertherm haftet natürlichen oder juristischen
Personen gegenüber auf keinen Fall für
nebensächliche Schäden, direkte Folgeschäden,
indirekte Schäden, Bußzahlungen oder
verschärften Schadensersatz (unter anderem
entgangenen Gewinn), wobei es keine Rolle
spielt, ob die Haftpflicht auf einem Vertragsbruch,
einem Delikt, Erfolgshaftung, Garantieverletzung,
Versagen bzgl. des eigentlichen Zweckes oder
anderem basiert, selbst wenn auf die Möglichkeit
solcher Schäden hingewiesen wurde.

Nationale und örtliche Vorschriften

Nationale und örtliche Vorschriften für Rohrleitungs- und
Elektroinstallationen haben Vorrang vor den in diesem
Handbuch enthaltenen Anweisungen. Hypertherm haftet
auf keinen Fall für Personen- oder Sachschäden, die
durch Missachtung von Vorschriften oder unsachgemäße
Arbeitspraktiken entstehen.

Haftungsgrenze

Die eventuell fällige Haftung von Hypertherm, egal
ob sie auf Vertragsbruch, Delikt, Erfolgshaftung,
Garantieverletzung, Versagen bzgl. des
eigentlichen Zwecks oder anderem basiert, für
eine Forderung, eine Klage, einen Rechtsstreit,
einen Prozess oder ein Verfahren (Gerichts-,
Schiedsgerichts-, Ordnungswidrigkeitsverfahren
oder Sonstiges) auf der Grundlage oder
in Verbindung mit der Verwendung des Produktes
darf auf keinen Fall im Ganzen den Betrag
übersteigen, der für die Produkte bezahlt wurde,
die den Anlass für diese Forderungen gaben.

Versicherung

Sie müssen jederzeit Versicherungen von entsprechender
Art und Höhe und mit ausreichender und angemessener
Deckung haben und aufrechterhalten, um Hypertherm
im Fall einer Klage im Zusammenhang mit der
Verwendung der Produkte zu verteidigen und
schadlos zu halten.

Übertragung von Rechten

Sie können etwaige verbliebene Rechte, die Sie hierunter
haben, nur in Verbindung mit dem Verkauf aller oder
wesentlich aller Ihrer Vermögensgegenstände und aller
oder wesentlich aller Ihrer Investitionsgüter an einen
Rechtsnachfolger übertragen, der sich bereit erklärt,
alle Bedingungen und Auflagen dieser Gewährleistung
als verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichten sich,
Hypertherm innerhalb von dreißig (30) Tagen vor einer
solchen Übertragung schriftlich zu benachrichtigen,
da Hypertherm sich das Recht vorbehält, diese
zu genehmigen. Sollten Sie Hypertherm nicht fristgerecht
benachrichtigen und die Genehmigung wie hier
beschrieben einholen, verliert die Gewährleistung ihre
Gültigkeit und Ihnen steht kein weiterer Regress gegen
Hypertherm gemäß dieser Gewährleistung oder auf
anderer Basis zur Verfügung.

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