WIKA TR10-A Benutzerhandbuch
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WIKA Betriebsanleitung RTD und TC, eigensichere Ausführungen (Ex i)
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6.7 Konische Gewinde (NPT)
Verbindungen mit kegeligen Gewinden (NPT) sind selbstdichtend und müssen grundsätzlich
nicht gesichert werden. Die Notwendigkeit einer zusätzlichen Dichtung mittels PTFE-Band oder
Hanf ist jedoch zu prüfen. Die Gewinde sollten vor der Montage mit einem geeigneten Mittel
geschmiert werden.
Bei der Endmontage in die Anlage sind die Gewinde zunächst handfest anzuziehen. Das
entspricht auch dem Auslieferungszustand bei vormontierten Zusammenbauten. Die Endfestig-
keit und Dichtheit muss mit einer 1,5 bis 3-fachen Schraubenschlüssel-Umdrehung hergestellt
werden.
7. Hinweise zu Montage und Betrieb im explosionsgefährdeten Bereich
(Europa)
WARNUNG!
Die Verwendung eines Messeinsatzes Typ TR10-A ohne geeigneten Anschlusskopf
(Gehäuse) ist in explosionsgefährdeten Bereichen nicht zulässig!
Gegebenenfalls ist ein geeignetes Schutzrohr zu verwenden.
7.1 Allgemeine Hinweise zum Explosionsschutz
Die Anforderungen der Richtlinie 94/9/EG (ATEX) sowie der IEC beachten.
Zusätzlich gelten die Angaben der jeweiligen Landesvorschriften bezüglich des
Einsatzes in explosionsgefährdeter Umgebung.
A) Die Verantwortung über die Zoneneinteilung unterliegt dem Anlagenbetreiber und nicht dem
Hersteller/Lieferanten der Betriebsmittel.
B) Der Betreiber der Anlage stellt in eigener Verantwortung sicher, dass vollständige und im
Einsatz befindliche Thermometer bezüglich aller sicherheitsrelevanten Merkmale identifi-
zierbar sind. Beschädigte Thermometer dürfen nicht verwendet werden. lnstandsetzungen
(Reparaturen) dürfen nur von dafür autorisierten Personen durchgeführt werden. Reparaturen
dürfen nur mit Originalersatzteilen des Ursprungslieferanten durchgeführt werden, da ansons-
ten die Anforderungen der Zulassung nicht erfüllt sind.
Bauliche Veränderungen nach Auslieferung der Geräte obliegen nicht in der Verantwortung
des Herstellers.
C) Ist eine Komponente eines elektrischen Betriebsmittels, von dem der Explosionsschutz
abhängt, instandgesetzt worden, so darf das elektrische Betriebsmittel erst wieder in Betrieb
genommen werden, nachdem der Sachverständige festgestellt hat, dass es in den für den
Explosionsschutz wesentlichen Merkmalen den Anforderungen entspricht. Außerdem muss
der Sachverständige hierfür eine Bescheinigung erstellen und das Betriebsmittel mit einem
Prüfzeichen versehen.
D) Punkt C) gilt dann nicht, wenn die Komponente durch den Hersteller entsprechend den Anfor-
derungen und Bestimmungen instandgesetzt wurde.
6. Inbetriebnahme, Betrieb / 7. Hinweise zu Montage, Betrieb ...