WIKA TR10-A Benutzerhandbuch

Seite 58

Advertising
background image

3345267.12 01/2014 GB/D

58

WIKA Betriebsanleitung RTD und TC, eigensichere Ausführungen (Ex i)

D

6.7 Konische Gewinde (NPT)

Verbindungen mit kegeligen Gewinden (NPT) sind selbstdichtend und müssen grundsätzlich

nicht gesichert werden. Die Notwendigkeit einer zusätzlichen Dichtung mittels PTFE-Band oder

Hanf ist jedoch zu prüfen. Die Gewinde sollten vor der Montage mit einem geeigneten Mittel

geschmiert werden.

Bei der Endmontage in die Anlage sind die Gewinde zunächst handfest anzuziehen. Das

entspricht auch dem Auslieferungszustand bei vormontierten Zusammenbauten. Die Endfestig-

keit und Dichtheit muss mit einer 1,5 bis 3-fachen Schraubenschlüssel-Umdrehung hergestellt

werden.

7. Hinweise zu Montage und Betrieb im explosionsgefährdeten Bereich

(Europa)

WARNUNG!

Die Verwendung eines Messeinsatzes Typ TR10-A ohne geeigneten Anschlusskopf

(Gehäuse) ist in explosionsgefährdeten Bereichen nicht zulässig!

Gegebenenfalls ist ein geeignetes Schutzrohr zu verwenden.

7.1 Allgemeine Hinweise zum Explosionsschutz

Die Anforderungen der Richtlinie 94/9/EG (ATEX) sowie der IEC beachten.

Zusätzlich gelten die Angaben der jeweiligen Landesvorschriften bezüglich des

Einsatzes in explosionsgefährdeter Umgebung.

A) Die Verantwortung über die Zoneneinteilung unterliegt dem Anlagenbetreiber und nicht dem

Hersteller/Lieferanten der Betriebsmittel.

B) Der Betreiber der Anlage stellt in eigener Verantwortung sicher, dass vollständige und im

Einsatz befindliche Thermometer bezüglich aller sicherheitsrelevanten Merkmale identifi-

zierbar sind. Beschädigte Thermometer dürfen nicht verwendet werden. lnstandsetzungen

(Reparaturen) dürfen nur von dafür autorisierten Personen durchgeführt werden. Reparaturen

dürfen nur mit Originalersatzteilen des Ursprungslieferanten durchgeführt werden, da ansons-

ten die Anforderungen der Zulassung nicht erfüllt sind.

Bauliche Veränderungen nach Auslieferung der Geräte obliegen nicht in der Verantwortung

des Herstellers.

C) Ist eine Komponente eines elektrischen Betriebsmittels, von dem der Explosionsschutz

abhängt, instandgesetzt worden, so darf das elektrische Betriebsmittel erst wieder in Betrieb

genommen werden, nachdem der Sachverständige festgestellt hat, dass es in den für den

Explosionsschutz wesentlichen Merkmalen den Anforderungen entspricht. Außerdem muss

der Sachverständige hierfür eine Bescheinigung erstellen und das Betriebsmittel mit einem

Prüfzeichen versehen.

D) Punkt C) gilt dann nicht, wenn die Komponente durch den Hersteller entsprechend den Anfor-

derungen und Bestimmungen instandgesetzt wurde.

6. Inbetriebnahme, Betrieb / 7. Hinweise zu Montage, Betrieb ...

Advertising
Dieses Handbuch ist für die folgenden Produkte bezogen werden: