IKA C 7000 Grundausstattung Set 2 Benutzerhandbuch
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IKA
-WERKE C 7000
Ver. 07 09.07
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Beim Umgang mit Verbrennungsproben, Verbrennungsrückständen und Hilfsstoffen
sind die jeweiligen Sicherheitsvorschriften zu beachten. Gefahren können z.B. von
folgenden Stoffen ausgehen:
–
ätzenden
–
leicht entzündlichen
–
explosionsfähigen
–
bakteriologisch verseuchten
–
toxischen
Beachten Sie beim Umgang mit Sauerstoff die entsprechenden Vorschriften.
Gefahrenhinweis: Sauerstoff ist als verdichtetes Gas brandfördernd; unterstützt in-
tensiv Verbrennungen; kann heftig mit brennbaren Stoffen reagieren.
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Halten Sie sauerstoffführende Leitungen und Verschraubungen fettfrei.
Beachten Sie die für die Arbeit und den Arbeitsplatz geltenden Unfallverhütungsvor-
schriften.
Schließen Sie das Hauptventil der Sauerstoffversorgung nach Arbeitsende.
Führen Sie Wartungsarbeiten nur im drucklosen Zustand durch.
Bei Verwendung von Tiegeln aus Edelstahl ist nach jedem Versuch deren Zustand
genau zu kontrollieren.
Durch eine Verringerung der Materialstärke kann der Tiegel verbrennen und das
Aufschlussgefäß beschädigen. Nach max. 25 Verbrennungen dürfen die Tiegel aus
Sicherheitsgründen nicht mehr benutzt werden.
Das Aufschlussgefäß C 7010 und C 7012 wird nach der Richlinie für Druckgeräte
97/23/EG hergestellt. Erkennbar am
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mit der Kennnummer der be-
nannten Stelle. Das Aufschlussgefäß ist ein Druckgerät der Kategorie III. Das Auf-
schlussgefäß wurde einer EG-Baumusterprüfung unterzogen. Mit der CE-
Konformitätserklärung erhalten Sie von uns die Bestätigung, dass dieses Auf-
schlussgefäß mit dem in der EG-Baumusterprüfbescheinigung beschriebenen
Druckgerät entspricht. Das Aufschlussgefäß wurde einer Druckprüfung mit dem
Prüfdruck von
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und einer Dichtigkeitsprüfung mit Sauerstoff von 30 bar un-
terzogen.
Die Aufschlussgefäße sind
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und müssen nach jeder Verwen-
dung von einem
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geprüft werden.
Unter einer einzelnen Verwendung ist auch eine Versuchsreihe zu verstehen, die
bei etwa gleicher Beanspruchung hinsichtlich Druck und Temperatur durchgeführt
wird. Versuchsautoklaven müssen in besonderen Kammern (C 7000) betrieben
werden.
Die Aufschlussgefäße sind wiederkehrenden Prüfungen (innere Prüfungen und
Druckprüfungen) durch den
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zu unterziehen, deren Zeitpunkt auf-
grund der Erfahrungen, der Betriebsweise und des Beschickungsgutes vom Betrei-
ber festzulegen ist.
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