IKA C 7000 Grundausstattung Set 2 Benutzerhandbuch

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IKA

-WERKE C 7000

Ver. 07 09.07

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Beim Umgang mit Verbrennungsproben, Verbrennungsrückständen und Hilfsstoffen

sind die jeweiligen Sicherheitsvorschriften zu beachten. Gefahren können z.B. von

folgenden Stoffen ausgehen:

ätzenden

leicht entzündlichen

explosionsfähigen

bakteriologisch verseuchten

toxischen

Beachten Sie beim Umgang mit Sauerstoff die entsprechenden Vorschriften.

Gefahrenhinweis: Sauerstoff ist als verdichtetes Gas brandfördernd; unterstützt in-

tensiv Verbrennungen; kann heftig mit brennbaren Stoffen reagieren.

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Halten Sie sauerstoffführende Leitungen und Verschraubungen fettfrei.

Beachten Sie die für die Arbeit und den Arbeitsplatz geltenden Unfallverhütungsvor-

schriften.

Schließen Sie das Hauptventil der Sauerstoffversorgung nach Arbeitsende.

Führen Sie Wartungsarbeiten nur im drucklosen Zustand durch.

Bei Verwendung von Tiegeln aus Edelstahl ist nach jedem Versuch deren Zustand

genau zu kontrollieren.

Durch eine Verringerung der Materialstärke kann der Tiegel verbrennen und das

Aufschlussgefäß beschädigen. Nach max. 25 Verbrennungen dürfen die Tiegel aus

Sicherheitsgründen nicht mehr benutzt werden.

Das Aufschlussgefäß C 7010 und C 7012 wird nach der Richlinie für Druckgeräte

97/23/EG hergestellt. Erkennbar am

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mit der Kennnummer der be-

nannten Stelle. Das Aufschlussgefäß ist ein Druckgerät der Kategorie III. Das Auf-

schlussgefäß wurde einer EG-Baumusterprüfung unterzogen. Mit der CE-

Konformitätserklärung erhalten Sie von uns die Bestätigung, dass dieses Auf-

schlussgefäß mit dem in der EG-Baumusterprüfbescheinigung beschriebenen

Druckgerät entspricht. Das Aufschlussgefäß wurde einer Druckprüfung mit dem

Prüfdruck von

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und einer Dichtigkeitsprüfung mit Sauerstoff von 30 bar un-

terzogen.

Die Aufschlussgefäße sind

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und müssen nach jeder Verwen-

dung von einem

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geprüft werden.

Unter einer einzelnen Verwendung ist auch eine Versuchsreihe zu verstehen, die

bei etwa gleicher Beanspruchung hinsichtlich Druck und Temperatur durchgeführt

wird. Versuchsautoklaven müssen in besonderen Kammern (C 7000) betrieben

werden.

Die Aufschlussgefäße sind wiederkehrenden Prüfungen (innere Prüfungen und

Druckprüfungen) durch den

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zu unterziehen, deren Zeitpunkt auf-

grund der Erfahrungen, der Betriebsweise und des Beschickungsgutes vom Betrei-

ber festzulegen ist.

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