5 sicherheitseinrichtung nach en 50495, Sicherheitseinrichtung nach en 50495, 7 atex – JUMO 14597 safetyM STB/STW Ex - Safety Temperature Limiter and Safety Temperature Monitor Operating Manual Benutzerhandbuch

Seite 84

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7 ATEX

2013-04-01

78

7.5

Sicherheitseinrichtung nach EN 50495

Die im Geltungsbereich der Richtlinie 94/9/EG harmonisierte Norm EN 50495 formuliert Anforderungen an elektrische Betriebs-

mittel, die eine oder mehrere Sicherheitsfunktion(en) im Sinne des Explosionsschutz ausführen. Diskret aufgebaute und kom-

plexe Sicherheitseinrichtungen, deren Schutzfunktion über Software gesteuert wird, werden durch Maßnahmen der EN 50595

bewertet. Über die sog. Safety Integrity Level (SIL) der EN 61508 definiert die EN 50495 das erforderliche Sicherheitsniveau zur

Überwachung potenzieller Zündquellen.

Zu beachten ist die Anforderung der EN 50495:2010 im Anhang E die wie folgt lautet: „Wenn ein Gerät mehr als eine potentielle
Zündquelle enthält, sind geeignete Maßnahmen für jede einzelne dieser Zündquellen anzuwenden. Kombinierte Betriebsmittel
müssen mit den relevanten Normen EN 60079-0 beziehungsweise EN 61241-0 entsprechend der zu erreichenden Kategorie
übereinstimmen.“

Der JUMO safety

M STB/STW Ex wird außerhalb des Betriebsmittels im nicht explosionsgefährdeten Bereich installiert. Er

überwacht z.B. über einen in dem Betriebsmittel angebrachten Fühler die Temperatur eines Lagers, das als potenzielle Zünd-

quelle im Betriebsmittel angesehen wird. Die in den explosionsgefährdeten Bereich hineinragenden Fühlerleitungen sind eigen-

sicher ausgeführt und der JUMO safety

M STB/STW Ex ist demzufolge als „Zugehöriges Betriebsmittel“ entsprechend gekenn-

zeichnet.

v

Kapitel 7.2 „Kennzeichnung nach ATEX Richtlinie 94/9/EG:“)

Eine Erhöhung der Fehlertoleranz (HFT) und somit eine Erhöhung der Gerätekategorie des kombinierten Betriebsmittels mit

Hilfe des JUMO safetyM STB/STW Ex ist nur dann zulässig, wenn außer der Zündgefahr, die durch den JUMO STB/STW

beherrscht wird, keine weiteren Zündgefahren vorhanden sind und die höhere Gerätekategorie keine zusätzlichen

Anforderungen an das kombinierte Betriebsmittel stellt.
Nicht in den Anwendungsbereich der EN 50495 fallen Sicherheitseinrichtungen für nicht elektrische Betriebsmittel, die in der

EN 13463-6 (Zündschutzart „b“) erfasst sind (siehe Kapitel 7.6 dieser Betriebsanleitung).

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