2 außerbetriebnahme, Warnung, Vorsicht – BINDER M 53 Benutzerhandbuch
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M (E2) 10/2014
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13.2 Außerbetriebnahme
Hauptschalter (2) ausschalten und Gerät vom Stromnetz trennen (Netzstecker ziehen).
Bei Ausschalten mit dem Hauptschalter (2) bleiben gespeicherte Parameter erhalten.
•
Mit Option Inertgasanschluss (Kap. 11.9): Inertgaszufuhr abstellen und Gasanschluss entfernen
WARNUNG
Inertgas in hoher Konzentration.
Lebensgefahr durch Ersticken.
Einschlägige Vorschriften für den Umgang mit diesen Gasen einhalten.
Bei Außerbetriebnahme des Gerätes Inertgaszufuhr abstellen.
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Vorübergehende Außerbetriebnahme: Hinweise zur geeigneten Lagerung beachten, Kap. 3.3.
•
Endgültige Außerbetriebnahme: Gerät gemäß Kap. 13.3 bis 13.5 entsorgen.
13.3 Entsorgung des Gerätes in der Bundesrepublik Deutschland
BINDER-Geräte sind gemäß EU-Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
über Elektro- und Elektronik-Altgeräte als „Überwachungs- und Kontrollinstrumente für ausschließlich
gewerbliche Nutzung“ (Kategorie 9) eingestuft und dürfen NICHT an öffentlichen Sammelstellen abgege-
ben werden.
Der Trocken- und Wärmeschrank M trägt das Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf
Rädern und Balken) zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten, die nach dem
13. August 2005 in der EU in Verkehr gebracht wurden und gemäß EU-Richtlinie
2002/96/EG und ElektroG getrennt zu entsorgen sind. Ein hoher Anteil der Materialien
muss aus Umweltschutzgründen wiederverwertet werden.
Lassen Sie nach Nutzungsbeendigung das Gerät gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG) vom 23.03.2005, BGBl. I S. 762 entsorgen oder kontaktieren Sie den BINDER Service, damit
dieser die Rücknahme und Entsorgung des Gerätes gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG) vom 23.03.2005, BGBl. I S. 762 organisiert.
VORSICHT
Verstoß gegen geltendes Recht.
∅
BINDER-Geräte NICHT an öffentlichen Sammelstellen abgeben.
Gerät fachgerecht bei einem nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG (vom
23.03.2005, BGBl. I S. 762) zertifizierten Recyclingunternehmen entsorgen lassen
oder
Den BINDER Service mit der Entsorgung beauftragen. Es gelten die beim Kauf des
Gerätes gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der BINDER GmbH.
BINDER Altgeräte werden bei Wiederverwertung nach EU-Richtlinie 2002/96/EG von zertifizierten Unter-
nehmen in sortenreine Stoffe zerlegt. Um Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiter der Entsorgungsunter-
nehmen auszuschließen, müssen die Geräte frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material
sein.