IBM THINKPAD X41 Benutzerhandbuch

Seite 81

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Lenovo

beruht

(einschließlich

Verletzung

wesentlicher

Vertragspflichten,

Fahr-

lässigkeit,

unrichtiger

Angaben

oder

anderer

Ansprüche

aus

dem

Vertrag

oder

auf

Grund

unerlaubter

Handlungen),

und

außer

in

Fällen

der

gesetzlich

zwingenden

Haftung

begrenzt

auf:

1.

Körperverletzung

(einschließlich

Tod)

und

Schäden

an

Immobilien

und

beweglichen

Sachen,

für

die

Lenovo

rechtlich

haftbar

ist;

und

2.

bei

anderen

direkten

Schäden

auf

die

für

die

Maschine

zu

entrichtenden

Gebühren,

die

Grundlage

des

Rechtsanspruchs

ist.

Diese

Haftungsbegrenzung

gilt

auch

für

die

Lieferanten

und

Reseller

von

Lenovo

sowie

den

Service-Provider.

Dies

ist

der

maximale

Betrag,

für

den

Lenovo,

die

Lieferanten,

Reseller

und

der

Service-Provider

insgesamt

haftbar

gemacht

werden

können.

AUF

KEINEN

FALL

SIND

LENOVO,

DIE

LIEFERANTEN,

RESELLER

ODER

SERVICE-PROVIDER

IN

FOLGENDEN

FÄLLEN

HAFTBAR,

AUCH

WENN

AUF

DIE

MÖGLICHKEIT

SOLCHER

SCHÄDEN

HINGEWIESEN

WURDE:

1)

ANSPRÜCHE

DRITTER

AUF

SCHADENSERSATZ

GEGEN-

ÜBER

DEM

KUNDEN

(ANDERE

ANSPRÜCHE

ALS

OBEN

UNTER

HAFTUNGSBEGRENZUNG,

ZIFFER

1

ANGEGEBEN);

2)

VERLUST

ODER

BESCHÄDIGUNG

VON

DATEN;

3)

SPEZIELLE,

MITTELBARE

ODER

FOLGESCHÄDEN

ODER

ANDERE

WIRTSCHAFTLICHE

FOLGESCHÄ-

DEN;

ODER

4)

ENTGANGENE

GEWINNE,

GESCHÄFTSABSCHLÜSSE,

UMSÄTZE,

SCHÄDIGUNG

DES

GUTEN

NAMENS

ODER

VERLUST

ERWARTETER

EINSPARUNGEN.

EINIGE

LÄNDER

ODER

RECHTSORD-

NUNGEN

ERLAUBEN

NICHT

DEN

AUSSCHLUSS

ODER

DIE

BEGREN-

ZUNG

VON

FOLGESCHÄDEN,

SO

DASS

OBIGE

EINSCHRÄNKUNGEN

UND

AUSSCHLÜSSE

MÖGLICHERWEISE

NICHT

ANWENDBAR

SIND.

Geltendes

Recht

Beide

Vertragsparteien

sind

damit

einverstanden,

dass

die

Gesetze

des

Landes

zur

Anwendung

kommen,

in

dem

die

Maschine

erworben

wurde,

um

die

Rechte,

Pflichten

und

Verpflichtungen

der

Vertragsparteien,

die

sich

aus

dem

Inhalt

dieser

Vereinbarung

ergeben

oder

in

irgendeiner

Weise

damit

in

Zusammenhang

stehen,

zu

regeln,

zu

interpretieren

und

durchzuführen,

ungeachtet

unterschiedlicher

Rechtsgrundlagen.

DIESE

GEWÄHRLEISTUNGEN

ERMÖGLICHEN

DEM

KUNDEN

DIE

GELTENDMACHUNG

BESTIMMTER

RECHTE,

DIE

ABHÄNGIG

VOM

JEWEILIGEN

LAND

ODER

DER

JEWEILIGEN

RECHTSORDNUNG

VON-

EINANDER

ABWEICHEN

KÖNNEN.

Rechtsprechung

Alle

Rechte,

Pflichten

und

Verpflichtungen

von

Lenovo

unterliegen

der

Recht-

sprechung

des

Landes,

in

dem

die

Maschine

erworben

wurde.

Anhang

B.

Gewährleistungsbestimmungen

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